JuraHamburg Geschrieben November 18, 2018 Geschrieben November 18, 2018 Hey, wie im Titel erwähnt, geht es um die Hervorhebung (insbesondere die Fettschrift) von nachstehenden Satzzeichen. Nach der DIN 5008 werden Satzzeichen innerhalb der Hervorhebung mit einbezogen. Satzzeichen nach der Hervorhebung bedürfen eines inhaltlichen Bezugs zum hervorgehoben Satz. Genau diese Formulierung bereitet mir jedoch ein wenig Unklarheit. Woran würdet ihr ausmachen, ob ein Satzzeichen zur Hervorhebung inhaltlich dazuzugehörig ist? Insbesondere bei einzelnen Wörter, Aufzählungen oder Teilpassagen. Beispiele: - Tag. oder - Tag. - Schöner Tag. oder - Schöner Tag. - Morgens gehe ich immer zur Schule, zumindest ... oder - Morgens gehe ich immer zur Schule, zumindest ... - Ich frage mich, ob ich hier zu meiner Frage fündig werde? oder - Ich frage mich, ob ich hier zu meiner Frage fündig werde? - Ich frage mich, ob ich hier zu meiner Frage fündig werde? oder - Ich frage mich, ob ich hier zu meiner Frage fündig werde? Einverständnis besteht vermutlich darin, dass bei komplett hervorgehoben Sätzen auch das nachstehende Satzzeichen (Punkt usw.) hervorgehoben wird.
Marion Kümmel Geschrieben November 18, 2018 Geschrieben November 18, 2018 Ja, bei komplett hervorgehobenen Sätzen wird das Schlusszeichen mit ausgezeichnet. In deinen Beispielen dürften die Satzzeichen nach der aktuellen DIN 5008 von 2011 (2005 war das noch anders) aber alle nicht mit ausgezeichnet werden. Hier weicht die DIN 5008 von den Regeln für den Schriftsatz ab. Als Satzzeichen, die zur Hervorhebung gehören können, fallen mir ein: Anführungszeichen, wenn die ganze Anführung hervorgehoben ist: Der Vermerk »Anlagen« kann fett gesetzt werden. Klammern, wenn der ganze Klammerausdruck ausgezeichnet ist: Die Interpunktion (Zeichensetzung) ist Teil der Rechtschreibung. Abkürzungspunkte: Wenn eine Aufzählung mit z. B. eingeleitet wird, kann abschließend kein etc. stehen. Kommas innerhalb der Hervorhebung: Gendergap, Binnen-I und Schrägstrich stehen zur Auswahl. 2
JuraHamburg Geschrieben November 18, 2018 Themen-Ersteller Geschrieben November 18, 2018 Super, vielen Dank für die verständliche Antwort!
Gast bertel Geschrieben November 18, 2018 Geschrieben November 18, 2018 Wie wäre das bei dieser Konstruktion: Kommas innerhalb der Hervorhebung: Gendergap, Binnen-I und Schrägstrich, machmal auch Bindestrich, stehen zur Auswahl. Wird das Komma nach »Schrägstrich« gefettet?
Marion Kümmel Geschrieben November 18, 2018 Geschrieben November 18, 2018 Ist das »manchmal auch [mit] Bindestrich« ein Nachtrag zu »Schrägstrich« (in Beispielen: Leser/innen, manchmal auch Leser/-innen)? Dann sollte das Komma nach DIN 5008 wohl nicht gefettet werden, weil es der erste Teil des Doppelkommas ist, das den Nachtrag einschließt. Hebt man den Nachtrag auch hervor, müsste das Komma nach »Bindestrich« dann aber fett sein. Oder? In der DIN stehen nur zwei Beispiele, in denen nicht hervorzuheben ist.
Gast bertel Geschrieben November 18, 2018 Geschrieben November 18, 2018 Ich würde das dann auch als nicht hervorgehobenen Nachtrag sehen, der von 2 Kommas eingeschlossen wird, und nicht fetten. Wieder was gelernt.
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