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Welche Reihenfolge für Dipl. Ing. Arch. und Geschäftsführer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb pittyp:

noch das Wort Architekt respektive Architektin ausgeschrieben werden kann.

… sofern es sich um eine/n Architektin/en handelt und die Abkürzung nicht über die fehlende Eintragung hinwegtäuschen soll.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Guten Tag,

auch wenn bereits etwa zwei Jahre vergangen sind seit letztem Eintrag, hier ein Kommentar von einem, der den betreffenden Titel erhielt, aber trotz längerem Österreich-Aufenthalt diesen nicht vor sich herträgt:

1. Architekt/in                       - Nicht diplomiert, eingetragen in eine Architektenkammer, bauvorlageberechtigt

2. Dipl.Ing. Architektur    - Diplomiert in Fachrichtung Architektur, jedoch nicht in der Architektenkammer eingetragen (Nicht bauvorlageberechtigt)

3. Dipl.-Ing. Architekt/in - Diplomiert und in einer Architektenkammer eingetragen (Bauvorlageberechtigt)

 

"Dipl.-Ing. Arch." ist somit bez. der Bezeichnung "... Arch." eine Grauzone, kann "Architektur", aber auch "Architekt/in" heißen, Unterschied s. oben!
Na dann, falls einmal wieder Kartenentwürfe Fragen aufwerfen....

 

  • Gefällt 1

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