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Postkarten-ABC zum Sammeln oder Verschenken …

Klein- bzw. Großschreibung in Logos

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Geschrieben

Nun gibt es bei der Unkonventionalität von Namen aber durchaus Abstufungen.  Wenn Maarten noch relativ problemlos durchs Leben kommen sollte, würde das M’Orten oder maarTen schon deutlich schwerer fallen. Von m@rten ganz zu schweigen.

 

Und so ist es bei unkonventionellen Firmen- und Produktnamen auch. Irgendwann wird es unpraktisch – und noch ein bisschen weiter geht’s dann einfach nicht mehr.

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Geschrieben

Es geht ja nicht um leicht oder schwer, sondern um die Festlegung einer bestimmten Schreibweise durch den Urheber. Und wenn das Kind M’Orten getauft wird, ist eben genau das die richtige Schreibweise. Wie iPod. Oder "Typografie.info", wo es doch im www keine Großschreibung gibt.

Geschrieben

Die Namensgebung von Kindern unterliegt amtlichen Regeln, ebenso die Schreibweise. Es ist nicht möglich, ein Binnenversal als urkundliche Schreibweise willkürlich festzulegen. Man darf ein Kind weder Coca-Cola noch Läuschen noch Berlin noch bertel noch bErtel nennen. Es gibt für jede Phantasie Grenzen. In dem von mir verlinkten Text, siehe oben, sind diese im Einzelfall verschiebbaren Grenzen skizziert. Wenn ein Autor, der auch ein Urheber ist, in seinem Text sich regelwidrigen Schreibweisen von Markennamen anschließen will, dann darf er das tun. Er wird nicht erwarten können, daß diese Schreibweisen erstens vom Verlag übernommen werden und zweitens in Zitaten und Übersetzungen stehenbleiben. Eine der orthografischen Stabilität vergleichbare graphemische gibt es nicht. Man kann beispielsweise keine Ligaturen in der Anwendung erzwingen. Schriftsprache (vom Sprechen) dient nicht grafischen Ideen.

  • Gefällt 1
Geschrieben

Das Verschriften von zu kommunizierenden Inhalten dient der möglichst verlustfreien Übertragung dessen, was ich mitteilen möcht.

Und da funktioniert bei mir ein bei eBay zu kaufender iMac besser als wenn ich den Imac bei Ebay suchen würd.

Und da liefert eBay noch eine besondere Pointe: im Logo Minuskeln, ansonst mit Binnenmajuskel. (... nicht daß die Aneglegenheit plötzlich zu simpel würd)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Martin Z. Schröder:

Die Namensgebung von Kindern unterliegt amtlichen Regeln, ebenso die Schreibweise

Bei uns in Deutschland, und auch hier nur bedingt – ob jemand Stephan, Stefan oder Steffan geschrieben wird, entscheidet kein Amt, sondern der Urheber. Zudem gibt es kein Gesetz, das die Zulässigkeit von Vornamen genau definiert.

Im Ursprungsland des iPod gibt es diese Regelungen nicht, dort wird auch "Abcde" oder ähnliche Lebenserschwerungen als Vorname eingetragen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Martin Z. Schröder:

Wenn ein Autor, der auch ein Urheber ist, in seinem Text sich regelwidrigen Schreibweisen von Markennamen anschließen will, dann darf er das tun. Er wird nicht erwarten können, daß diese Schreibweisen erstens vom Verlag übernommen werden und zweitens in Zitaten und Übersetzungen stehenbleiben.

Dazu müsste man wissen, welche Regeln du meinst. Die amtlichen Rechtschreibregeln gelten offiziell nicht für Eigennamen – es ist gleichzeitig aber nicht verboten, sie darauf anzuwenden.

 

Ein passender Aufsatz dazu, der meines Erachtens alles dazu sagt: https://www.fehler-haft.de/wissen/firmennamen.html

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb bertel:

Und wenn das Kind M’Orten getauft wird, ist eben genau das die richtige Schreibweise. Wie iPod.

So pauschal: nein. Namen und ihre Schreibweisen sind nicht unveränderlich und können sich auch entwickeln. In Þorstelinchens Geburtskrankenhaus habe ich Þorstelinchens zweiten Vornamen, ungarischen Namens- und Betonungsregeln folgend, mit ó geschrieben. Frau Þorsten hat, noch ein bisschen benebelt vom Geburtsstress, aber ansonsten klar bei Sinnen, das Formular zur Beantragung einer Geburtsurkunde unterschrieben. Die Eltern waren sich also einig. Die richtige Schreibweise? Ganz klar: mit ó.

 

Nun ja, ein paar Tage später (manchmal arbeitet die amerikanische Bürokratie frappierend schnell und effizient) lag Þorstelinchens Geburtsurkunde im Briefkasten. Wir wussten schon vorher, dass der middle name hier nur mit o geschrieben werden würde – und das auch in Pass, Führerschein und allen anderen amtlichen Dokumenten so sein wird. Der Grund hat paradoxerweise mit dem Diskriminierungsverbot aufgrund nationaler Herkunft zu tun. Da der amerikanische Staat nicht gewisse Diakritika zulassen und andere verbieten will (was zwangsläufig zu einer Bevorzugung bestimmter Einwandererkulturen führen würde), werden in den amtlichen Verzeichnissen und Dokumenten eben gar keine Diakritika verwendet. Als ich  ein paar Tage später im »Landesservicepunkt« (auch vorbildlich: Bürger können alle Geschäfte mit ihrem Bundesland in einem einzigen Servicepunkt erledigen, der praktischerweise gleich im großen Einkaufszentrum ist) zusätzliche Geburtskurkunden für Europa beantragte¹, erklärten mir die äußerst freundlichen Landesbeamtinnen, dass ich mir aus der o-Schreibung in Urkunden und Pass nichts machen solle, Þorstelinchens Name würde »selbstverständlich« korrekt mit ó geschrieben. Nur in Urkunden von Land und Bund könnte das softwaretechnisch und logistisch eben nicht abgebildet werden. OK, gut zu wissen!

 

Wenige Wochen später: Deutsches Generalkonsulat New York. Nein, nein, nein, nein, nein, obwohl eine Eintragung mit ó in Deutschland prinzipiell problemlos möglich sei, wäre die einzig richtige Schreibweise hier die mit o, da sie von der Original-Geburtsurkunde unveränderlich festgelegt wäre. Na gut, so pingelig sind wir nicht. Aber trotzdem konnten weder Geburtsurkunde noch Pass beantragt werden, weil wir erst mal die Prüfung der Namenserklärung durch alle deutschen Standesämter abwarten müssten. Gegebenenfalls hätte diese Þorstelinchens Familienname zwingend verändert – und zwar unabhängig von ihrer Originalgeburtsurkunde, die plötzlich nicht mehr maßgeblich war.² Nochmal zum mitlesen: eine o-ó-Diskrepanz zwischen 🇺‍🇸 und 🇩‍🇪 ist völlig inakzeptabel; aber komplett unterschiedliche Familiennamen sind nicht nur OK, sondern ggf. zwingend vorgeschrieben. Häh?

 

Aber auch das war noch nicht das Ende vom Lied. Wegen der monatelangen Verzögerung waren wir schon längst in Deutschland, als der Vorgang auf dem Schreibtisch einer netten Standesbeamtin meiner Heimatstadt lag. Die hatte, als wir vorbei kamen, die Geburtsurkunde schon fertig und zwar mit ó! :biglove:Die etwas verlegene Erklärung: Kucken Sie mal, ob das so richtig ist! Ich dachte mir jedenfalls, dass das ein ungarischer Name wäre und habe da mal gegoogelt. Der schreibt sich mit ó, oder? Und tatsächlich schreibt Þorstelinchen sich seitdem in ihren deutschen Pässen und sonstigen Dokumenten mit ó. Fazit: panta rhei.

 

Und bei Firmen- und Produktnamen ist das nicht anders. Da hatten wir auch schon Fälle, in denen das Amt eben was anderes eingetragen hat als das was wir Urheber uns so ausgedacht hatten. Richtig oder falsch gilt immer nur im Kontext und ändert sich eben manchmal.

 

1. Auch das ist interessant: bei place of birth wird hier standardmäßig nur das Bundesland eingetragen. Aber da deutsche Standesämter sich weigern, Geburtsurkunden und Pässe ohne Geburtskommune auszustellen, stellt das US-Amt freundlicherweise eben auch Geburtsurkunden mit anderen Angaben aus. Welcher Geburts-»Ort« ist also nun der »richtige«? :-?

2. Hintergrund: Da Frau Þorsten und ich unseren Mädchennamen behalten hatten, musste Deutschland erstmal prüfen, ob wir schon gemeinsame Kinder hatten (die wir in diesem Moment dem deutschen Staat aber, aus welchen Gründe auch immer, verheimlicht hätten :shock:), weil Kinder immer denselben Familiennamen tragen müssen wie ihre älteren Geschwister.

vor 1 Stunde schrieb pürsti:

Und da funktioniert bei mir ein bei eBay zu kaufender iMac besser als wenn ich den Imac bei Ebay suchen würd.

Theoretisch vielleicht. Praktisch geht doch jeder (in der Adresszeile) zu »ebay« und sucht (im Suchfeld) nach »imac«, oder etwa nicht?

 

vor 1 Stunde schrieb bertel:

Im Ursprungsland des iPod gibt es diese Regelungen nicht

Denkste! Siehe oben …

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb bertel:

Ein passender Aufsatz dazu, der meines Erachtens alles dazu sagt: https://www.fehler-haft.de/wissen/firmennamen.html

Nur ein Detail wurde m.E. nicht untersucht: wie man denn nun, wenn man der Lesart des strikten Eigennamens in selbstbestimmter Schreibung ausgeht, mit Artikeln umgehen soll. Da müsste man dann auch logischerweise »die DIE ZEIT« schreiben, oder etwa nicht?

 

P.S. zum Beitrag drüber: es sollten nur die Fußnoten versteckt werden. Aber ein Softwarebug hat auch den Text nach [‌/spoiler] mit versteckt, und das lässt sich jetzt nicht mehr ändern. Sorry.

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Þorsten:

So pauschal: nein. Namen und ihre Schreibweisen sind nicht unveränderlich und können sich auch entwickeln. …

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei … Wenn ihr den Namen mit ó schreibt, ist genau das die richtige Schreibweise, weil sie nun mal von euch so für das Kind vorgesehen wurde. Das heißt ja nicht, dass ihn eine Behörde aus welchen Gründen auch immer nicht mit o schreiben wird – was dann die falsche Schreibweise wäre, weil eben von euch so nicht gewünscht.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Þorsten:

»die DIE ZEIT«

Das wäre für mich auch die richtige, weil konsequente, Schreibweise. Schön ist sie nicht, daher wäre ich hier für eine Ausnahme von der Regel, aber die Ausnahme wird ja eh schon gelebt ;-)

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb bertel:

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei … Wenn ihr den Namen mit ó schreibt, ist genau das die richtige Schreibweise, weil sie nun mal von euch so für das Kind vorgesehen wurde.

Ich verstehe schon, was du meinst. Deine ist eben eine (mir durchaus sympatische) libertäre Sicht. Sie nützt dir aber nichts, wenn niemand sonst eine von dir für richtig befundene Schreibweise benutzt. Dann kannst du dir »So ist richtig!« in Kreuzstich an die Wand hängen und das war’s dann. Im Übrigens bin ich mir ziemlich sicher, dass die meisten Deutschen es genau umgekehrt sehen (zumindest wenn es nicht um die eigenen Kinder geht) und meinen, richtig ist was amtlich ist.

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb bertel:

[»die DIE ZEIT«] wäre für mich auch die richtige, weil konsequente, Schreibweise. Schön ist sie nicht, daher wäre ich hier für eine Ausnahme von der Regel, aber die Ausnahme wird ja eh schon gelebt ;-)

Und genau dieser Punkt ist m.E. dafür verantwortlich, dass da soviel Unsicherheit herrscht. Behandelt Firmen- und Markennamen konsequent wie nicht zu beugende oder in der Schreibweise veränderliche Eigennamen! Aber nicht so konsequent, dass es allzu hässlich wird! Welchen Nutzen hat solch eine Regel?

Geschrieben

Die Frage stellt sich, ja. Genauso wie die Frage nach dem Durchkoppeln oder nach der Flexion.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Þorsten:

Theoretisch vielleicht. Praktisch geht doch jeder (in der Adresszeile) zu »ebay« und sucht (im Suchfeld) nach »imac«, oder etwa nicht?

Ja, schon, wenn mab tatsächlich was kaufen möcht bei eBay. Gibt aber jede Menge anderer Konstellationen, in denen solche Namen vorkommen können.

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