KlausWehling Geschrieben Mai 15, 2019 Geschrieben Mai 15, 2019 Der Titel ist ein bisschen seltsam, aber es geht um folgendes (fiktiv meine Daten als Beispiel): Ich habe mich selbständig gemacht und mich beim Finanzamt unter »Handwerk, Klaus Wehling« registrieren lassen. Das (Text)Logo ist aber so entworfen: K Wehling Handwerk Gibt es wegen dieser leichten Umstellung im Logo irgendwelche juristischen Hürden/Bedenken, von denen einer von Euch wüsste? Beste Grüße
KlausWehling Geschrieben Mai 15, 2019 Themen-Ersteller Geschrieben Mai 15, 2019 Vielen lieben Dank, das hilft mir sehr. Beste Grüße
goldmund46 Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 Hallo Klaus, solange Du schön brav Deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen verschickst, wird sich das Finanzamt nicht um Dein Logo kümmern. Du wirst allerdings von der Künstler-Sozialkasse Post bekommen. Hoffentlich kannst Du nachweisen, dass Du selbst der "Künstler" bist, der Dein Logo erstellt hast...
Gast bertel Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor 1 Minute schrieb goldmund46: Du wirst allerdings von der Künstler-Sozialkasse Post bekommen. Weswegen sollte ihn die KSK anschreiben?
Kathrinvdm Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 Ich vermute, Goldmund46 spielt auf die Verwerterabgabe an. Warum der Künstler in Anführungszeichen steht, erschließt sich mir allerdings nicht. Warum sollte Klaus keiner sein?
goldmund46 Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 Weil diese - wenn nicht Eigenleistung - Gebühren erheben werden...
Ralf Herrmann Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/wer-ist-abgabepflichtig.html
Gast bertel Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor 6 Minuten schrieb Kathrinvdm: Ich vermute, Goldmund46 spielt auf die Verwerterabgabe an. Wenn ich Ralfs link richtig lese, fällt er doch als Handwerker gar nicht darunter?
Ralf Herrmann Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 Es kann praktisch jedes Unternehmen treffen, das Designer beschäftigt. Zitat Zur Künstlersozialabgabe sind auch Unternehmer verpflichtet, die für Zwecke ihres Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen.
goldmund46 Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor 25 Minuten schrieb Kathrinvdm: Warum sollte Klaus keiner sein? Weil künstlerische Leistungen sehr wohl von Handwerkern stammen können... PS: Der KSK ist das egal - Hauptsache, die Kasse stimmt!
Gast Schnitzel Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor 2 Stunden schrieb goldmund46: PS: Der KSK ist das egal - Hauptsache, die Kasse stimmt! Das hört sich an als schwinge der übliche Vorwurf mit Ich halte die KSK für eine wichtige Einrichtung – vielleicht bin ich als Nutznießer auch entsprechend voreingenommen. Aber der demokratische Auftrag ist grundsätzlich vernünftig und sinnvoll. Genauso wie bei der GEMA oder Rundfunkgebühren. Bei allen dreien ist der Auftrag und die Leistung recht klar definiert und gesetzlich verankert. Dass die Methoden vielleicht nicht immer ganz sauber und nachvollziehbar sind, ist ein anderes Thema, stellt die Institutionen aber nicht in Frage. Auch aus unternehmerischer Sicht muss ich sagen, dass die KSK absolut nachvollziehbar kalkulierbar ist: Der Prozentsatz steht von vornherein fest und gut. Dieses Gemecker geht mir manchmal auf den Zeiger. Designer könnten sich ja auch privat oder noch besser gesetzlich versichern und die Kosten Umlegen, das wird bestimmt nicht günstiger für den Kunden. Und Freie Künstler gehen dann eben nicht mehr zum Arzt oder lassen sich über HartzIV versichern – ist das gesellschaftlich gewollt?
Gast bertel Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor 10 Minuten schrieb Schnitzel: Der Prozentsatz steht von vornherein fest und gut. So viel zur Theorie. Wir haben grad eine KSK-Prüfung hinter uns, und die lief mit viel Diskussion zwischen allen Beteiligten ab, weil mitnichten klar definiert ist, wer wann was wie viel zu bezahlen hat. Da kommt bei der Prüfung die eine oder andere Überraschung zutage.
KlausWehling Geschrieben Mai 21, 2019 Themen-Ersteller Geschrieben Mai 21, 2019 Das Logo habe ich als Privatmann ohne Entgelt gefertigt. Aber wenn da was kommt, bin ich gerne bereit, meinen Obolus an die KSK zu entrichten. Ist m. E. eine wichtige Institution. Beste Grüße
Þorsten Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 Ach herrje. Das hört sich wieder mal unnötig kompliziert an. Zitat Außerdem sind alle Unternehmen abgabepflichtig, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen von freischaffenden Künstlern oder Publizisten für Zwecke des eigenen Unternehmens nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen. Also dann auch ein Klempner, der sich einmal von einem Künstler ein Logo hat entwerfen lassen, dass aber (wie man das mit Logos halt so tut) ständig nutzt? Warum nicht einfach eine Abgabe/Steuer auf jede künstlerische Leistung (gleich zusammen mit der Rechnung) und fertig? Ich vermute mal, dass Unternehmen sich nicht so sehr an den 4,irgendwas Prozent stoßen, sondern am Aufwand, der da nötig ist. vor 46 Minuten schrieb Schnitzel: Dass die Methoden vielleicht nicht immer ganz sauber und nachvollziehbar sind, ist ein anderes Thema, stellt die Institutionen aber nicht in Frage. Nicht? Dass Künstler (wie alle anderen arbeitenden Menschen) vernünftig sozial-versichert sein sollen, steht außer Frage. Aber ob es dazu extra eine eigene Bürokratie geben soll, kann doch diskutiert werden, oder? Warum können Künstler nicht wie alle anderen Selbstständigen behandelt werden? Hier 🇺🇸 ist das z.B. so. Ich zahle ganz normal als Teil meiner Einkommenssteuer ein Äquivalent zum Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abhängig Beschäftigter; das Äquivalent zum Arbeitgeberanteil kommt aus dem Steuertopf des Bundes (der die Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung besteuert.) Am Ende bin ich genauso renten- und sozialversichert (das beinhaltet Arbeitsunfähigkeit und Krankenversicherung im Alter) wie alle Beschäftigten. 2
Kathrinvdm Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor 3 Stunden schrieb goldmund46: Weil künstlerische Leistungen sehr wohl von Handwerkern stammen können... Und warum sollte ein Handwerker nicht gleichzeitig ein Künstler sein können? Schließt sich das in Deinen Augen aus? 1
Gast Schnitzel Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor 2 Stunden schrieb Þorsten: Nicht? Ja! Deine Frage ist doch eine ganz andere. Natürlich darf man darüber diskutieren und in Frage stellen. Das ist dann aber etwas anderes als: vor 5 Stunden schrieb goldmund46: Hauptsache, die Kasse stimmt! Zu deiner Frage, warum Künstler anders behandelt werden sagt die KSK: Zitat Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig arbeiten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige. Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt. Quelle Auch wird dadurch eine gewisse wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglicht, bzw. ein Teil des existenziellen Drucks abgenommen. Ob jetzt wirklich Webdesigner und Industriefotografen und alle Werbegrafiker diese besondere Stellung innehaben, kann man natürlich auch hinterfragen. Aber wo genau soll man die Grenze ziehen? Dass das bei euch anders ist, kann sein, ob das besser ist ..?
Gast Schnitzel Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor 2 Stunden schrieb Þorsten: Ich vermute mal, dass Unternehmen sich nicht so sehr an den 4,irgendwas Prozent stoßen, sondern am Aufwand, der da nötig ist. Dieser wird aber seltenst kritisiert, sondern die Institution als solches. Und zum Verwaltungsaufwand: Die machen alle eine Steuererklärung mit Umsatzsteuer, evtl. Lohnsteuer und Sozialabgaben für Angestellte, Gewerbesteuer etc.pp. Aber KSK ist dann nicht mehr zu schaffen? Es geht auch keiner zum Straßenbauer und mosert, dass er nur wegen ihm Gewerbesteuer bezahlen muss. Als Gestalter muss man sich das aber anhören und sich rechtfertigen ...
Gast Schnitzel Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor 3 Stunden schrieb Þorsten: Warum nicht einfach eine Abgabe/Steuer auf jede künstlerische Leistung (gleich zusammen mit der Rechnung) und fertig? Dann ist der Verwaltungsaufwand wieder beim Künstler, der eh schon seinen eigenen Anteil bezahlen muss. Und wer ist dann Verantwortlich, wenn es nicht abgeführt wird? Der Künstler, der – aus welchem Grund auch immer – nicht bei der KSK ist wird sich bedanken ... Das Thema ist durchaus komplexer als manche tun. Einfach mal was ändern und dann ist alles gut, funktioniert doch in den seltensten Fällen. Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel gibt es auch immer noch nicht, ständig werden Steuergesetze geändert, weil irgendwas an irgendeiner Stelle nicht passt oder ungerecht ist. Da wird man nicht mit ein zwei Sätzen einfache Lösungen aus dem Hut zaubern können. Diese Versuche überlassen wir doch lieber den Populisten, die ganz schnell von der Realität entzaubert werden – hoffentlich!
goldmund46 Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor 3 Stunden schrieb Kathrinvdm: Und warum sollte ein Handwerker nicht gleichzeitig ein Künstler sein können? Schließt sich das in Deinen Augen aus? Liebe Kathrin, wir kabbeln uns an der falschen Stelle! Handwerker können sehr wohl Künstler sein... 1
Kathrinvdm Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 Alles gut, dann habe ich Dich falsch verstanden! Ich wollte Deinen Gedanken nur gerne nachvollziehen können.
Kathrinvdm Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor 6 Stunden schrieb bertel: So viel zur Theorie. Wir haben grad eine KSK-Prüfung hinter uns, und die lief mit viel Diskussion zwischen allen Beteiligten ab, weil mitnichten klar definiert ist, wer wann was wie viel zu bezahlen hat. Da kommt bei der Prüfung die eine oder andere Überraschung zutage. Ja, das passiert auch auf Seiten der Künstler – habe ich als KSK-Mitglied gerade hinter mir. Mit ähnlich überraschendem Verlauf übrigens. Dennoch: Ich bin froh und dankbar, dass es die KSK gibt. Dass ein System nicht perfekt ist, heißt ja nicht, dass es grundsätzlich keine gute Sache wäre. Und zumindest zahlt hier anteilig nur der, der eine künstlerische Leistung auch tatsächlich in Anspruch nimmt. Und ob er dies nun in der Rechnung des Künstlers eingepreist oder separat davon als KSK-Abgabe zahlt, macht doch keinen so großen Unterschied im Verwaltungsaufwand, oder? In Jahren, in denen ich wegen des Einkaufs vieler Texter- und Fotografenleistungen selber in höherem Maße verwerterabgabenpflichtig war, wurde eine monatliche Vorauszahlung von der KSK eingezogen. Seit ich nicht mehr so viele Leistungen einkaufe, reicht eine Meldung einmal jährlich. Die entsprechenden Rechnungen spuckt mir mein digitales Buchhaltungsprogramm ganz einfach aus, ich rechne sie zusammen und melde den Betrag. Fertig! Ist gar nicht so schwer. Ich stimme Dir aber vollkommen zu, dass die abgabepflichtigen Leistungen viel eindeutiger definiert und kommuniziert werden sollten. Zum Teil ist es wirklich Auslegungssache und man kann mit der KSK durchaus mit offenem Ausgang diskutieren. Zum Beispiel darüber, dass eine Lektoratsleistung nicht in allen Fällen eine künstlerische Leistung* darstellt, sondern auch eine einfach Rechtschreibprüfung nach Duden sein kann (nicht abgabepflichtig), was dann aber auch ganz deutlich in der Rechnung des Lektorats als Leistungsbeschreibung drinstehen sollte. *die abgabepflichtig wäre, wie zum Beispiel bei der stilistischen Überarbeitung von Literatur
Gast bertel Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor einer Stunde schrieb Kathrinvdm: Ist gar nicht so schwer. Leider schon . Zu jedem Fotoshooting müssen wir den Fotografen überreden, diverse Einzelrechnungen zu stellen, getrennt nach KSK-pflichtigen Leistungen und anderen. So ist die Fotografie KSK-pflichtig, die Maske aber manchmal nicht, und wenn aus Versehen das Catering auf der Rechnung steht, ist auch das Catering KSK-pflichtig, weil es nicht in einer gesonderten Rechnung steht, dann ist die Maske bei künstlerischen Tätigkeiten selbst KSK-pflichtig, während die Kostüme es nicht sind … treibt dich in den kompletten Wahnsinn. Würde das eindeutig geregelt, gäbe es auch kein Diskussion. Ist dann halt ein Aufschlag und fertig. Unsere Buchhalterin freut sich jedes Mal wie Bolle, wenn sie wegen eines einzelnen Shootings einen geschlagenen halben Tag nur mit der Prüfung und Korrektur der Eingangsrechnungen beschäftigt ist.
Kathrinvdm Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 OK, na gut, das ist wirklich blöd und lästig! Ich habe in meinem Fall die Fotografenrechnung einfach komplett angegeben und bin gar nicht darauf gekommen, da etwas auseinander zu rechnen …
Gast Schnitzel Geschrieben Mai 21, 2019 Geschrieben Mai 21, 2019 vor 37 Minuten schrieb bertel: Unsere Buchhalterin freut sich jedes Mal wie Bolle, wenn sie wegen eines einzelnen Shootings einen geschlagenen halben Tag nur mit der Prüfung und Korrektur der Eingangsrechnungen beschäftigt ist. Klappern gehört zum Handwerk. Und dass das bei jedem Shooting so ist, wage ich mal zu bezweifeln. Fotografen, die regelmäßig mit Agenturen arbeiten, werden ja wohl irgendwann wissen, wie man abrechnet. Das schaffe ich ja sogar mit den zwei Umsatzsteuersätzen
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