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Geschrieben

Bei "zwei" ist das ja alles noch kein Problem. Bei größeren Geschichten sind’s aber mit Fotograf/Kameramann, Location, Maske, Setupbauer, Verpflegung, Fahrern, Infrastruktur bei Außenaufnahmen wie Strom und so weiter wesentlich mehr als zwei. Die dann auch noch von der Firmierung abhängen, eine Kapitalgesellschaft ist wieder nicht oder anders KSK-pflichtig … Da darf dann keiner den anderen mit abrechnen, auch wenn er die Leistung eingekauft hat, sonst ergeben sich allein durch die Rechnungslegung KSK-Pflichten, die es gar nicht gibt.

Das System funktioniert bei Kleinaufträgen prima, für größere muss es dringend vereinfacht werden.

Gast Schnitzel
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb bertel:

Da darf dann keiner den anderen mit abrechnen, auch wenn er die Leistung eingekauft hat,

Kann denn da doppelt KSK abgeführt werden müssen? Der die Leistung einkauft ist doch für die Abgabe verantwortlich, wenn er weiterverkauft, kann das doch nicht nochmal abgerechnet werden, wie bei der Umsatzsteuer!? Ansonsten wäre das natürlich ein sehr großer Mangel des Systems. Oder ist das ganze wieder eine bürokratische Frage, wie etwas formuliert/dargestellt wird?

(Das ist echtes Interesse, ich will deine Aussagen nicht in Frage stellen)

Bzgl. Formulierung wird mir ja auch gerne gesagt, dass auf der Rechnung irgendwas unkünstlerisches stehen soll, damit man eben KSK frei bleibt. Ich muss dann erklären, dass ich damit meinen Freiberufsstatus und Sozialversicherung etc. gefährde. Und bei meinen Sachen ist das nun wirklich ein Witz mit Verwaltung, da ich in der Regel nichts wiederverkaufe, sondern Druckerei, Text, Fotos vom Kunden extra in Auftrag gegeben wird. Eben:

vor einer Stunde schrieb bertel:

Das System funktioniert bei Kleinaufträgen prima

:-P

Geschrieben

Es geht um jenes Problem: Wenn eine nicht KSK-pflichtige Leistung wie Catering vom Fotografen in 1 Rechnung an die Agentur abgerechnet wird, weil er das beauftragt hat, ist seine Gesamtrechnung KSK-pflichtig, obwohl die Teilleistung Catering keiner KSK-Pflicht unterliegt. Wenn aber in 2 Teilrechungen getrennt nach Fotografie und Catering abgerechnet wird, ist nur die Teilrechnung Fotografie KSK-pflichtig. Solcher Irrsinn kommt bei den KSK-Prüfungen immer wieder hoch.

Geschrieben

Nur weil ein Fotograf 2 Positionen in 1 Rechnung aufzählt, soll sich eine KSK-Pflicht ergeben? Das klingt für mich nicht nachvollziehbar. Die KSK-Pflicht ergibt sich doch durch die erbrachte Leistung, nicht durch die Form der Rechnung.

Geschrieben

Der Sinn der Regel ist ja augenscheinlich der Aufwand der Prüfbarkeit. Statt in hunderten Rechnungen manuell Einzelposten rauszusuchen werden der Einfachheit halber die Gesamtbeträge herangezogen, die in der Regel sogar direkt in den Buchhaltungen abrufbar sind. 

Die Nutzer haben die Wahl, ob sie durch gesplittete Rechnungen den Aufschlag umgehen wollen oder nicht. Klingt für mich akzeptabel. Das ganze System ist ja ohnehin eher eine Solidarabgabe, denn ein direkter, fass- und errechenbarer Gegenwert.  

Und so eine Art von Pauschalisierung ist nichts ungewöhnliches. Ich muss z.B. auch den MwSt-Satz einer Paketsendung dem Inhalt anpassen, obwohl deren Einkauf absolut gar nichts mit dem Produkt zu tun hat, das ich da reinpacke. Es macht die Sache aber für andere beteiligte einfacher, da sie keine unterschiedlichen Steuersätze auseinander rechnen müssen. 

Geschrieben

Die Nutzer haben eben nicht die Wahl – ausgestellt wird die Rechnung vom Fotografen, die KSK-Pflicht entsteht aber beim Rechnungsempfänger. Für den einen ist das hinnehmbar, für den anderen halt nicht.

Geschrieben

Ändert an meinem Argument aber nix. Die Anforderungen an die Rechnungslegung muss im Innenverhältnis geklärt werden. Bei uns im Museum muss ich Konferenz-Sprecher auch um separate Rechnungen bitten. Solange man das im Voraus bedenkt (und nicht erst nach vier Jahren bei der Prüfung) ist das eigentlich kein Problem. 

Geschrieben

Also gut, dann bilde ich mir die Probleme, die wir mit der KSK haben, halt ein. Auch eine Herangehensweise.

Geschrieben

Nur so als dumme Frage: Ist das nicht auf eine ähnliche Weise lösbar wie die Mehrwertsteuer im Supermarkt? Jeder Posten bekommt seine eigene Auszeichnung?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Phoibos:

Nur so als dumme Frage: Ist das nicht auf eine ähnliche Weise lösbar wie die Mehrwertsteuer im Supermarkt? Jeder Posten bekommt seine eigene Auszeichnung?

Sicher. Aber es ist gehüpft wie gesprungen. Die Ausweisung alleine sorgt ja nicht dafür, dass man diese Informationen als Rechnungsempfänger aus der Buchhaltungssoftware für Prüfzwecke auslesen kann. 

Gast Schnitzel
Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb bertel:

Also gut, dann bilde ich mir die Probleme, die wir mit der KSK haben, halt ein. Auch eine Herangehensweise.

Dass es keine Probleme und keinen Aufwand gibt, sagt ja keiner. Wenigstens habt ihr eine Buchhaltung und die ist nunmal für solche Probleme da :-?Größere Agentur, größere Etats, größere Probleme …

Wäre ja ein Ding, wenn eine Agentur wie bei euch, mit meiner  Schmalspurbuchhaltung auskommen würde :shock::lol:

Und mit den zwei Rechnungen ist es ja ähnlich wie mit der Umsatzsteuer: Für Auslagen etc. lieber eine zweite Rechnung damit man nicht zum Wiederverkäufer wird.

Geschrieben

Ich verstehe bertel voll und ganz. Nur weil es für die KSK einfacher ist kann man doch nicht Leistungen die nicht der KSK unterliegen als solche behandeln. Eine normale Buchhaltungssoftware kann die verschiedenen Positionen sicher unterschiedlich bewerten und auslesen - siehe Mehrwertsteuer. Man stelle sich vor es gäbe eine »Sonderabgabe auf Versandkosten« und die müsste man dann aber auf den Gesamtbetrag der Rechnung entrichten oder für jede Bestellung zwei Rechnungen erhalten - absurd.

 

Absurd an der KSK ist nach wie vor auch die Berechnung der Beiträge nach geschätztem Gewinn. Wer kann schon ein Jahr im Voraus abschätzen wie sich der Gewinn entwickelt. Gibt man zuviel an hat man schlicht Pech gehabt. Gibt man zu wenig an wird man bei einer Prüfung im schlimmsten Fall zu Strafzahlungen verdonnert ...

  • Gefällt 1
Gast Schnitzel
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Microboy:

wird man bei einer Prüfung im schlimmsten Fall zu Strafzahlungen verdonnert ...

Strafzahlung oder Nachzahlung? Von Strafen habe ich noch nichts gehört, wenn nicht bewusst getäuscht wurde. Man kann den Abschlag auch auf Antrag im laufenden Jahr verringern, wenn man merkt, dass etwas dazwischen gekommen ist. Verlang das mal von der normalen gesetzlichen  oder privaten KV.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Schnitzel:

Strafzahlung oder Nachzahlung? Von Strafen habe ich noch nichts gehört, wenn nicht bewusst getäuscht wurde.

Es sind Bußgelder bis 5.000 Euro möglich. Welche Abweichungen noch im Rahmen sind und ab wann es kritisch wird ist allerdings unklar bzw. habe ich dazu keine Infos gefunden.

 

Als ich noch Freelancer war schwankte mein jährliches Einkommen relativ stark. Das hing unter anderem mit der Zahlungsmoral einiger Kunden zusammen. Mal haben Sie größere Rechnungen im Dezember gezahlt und mal im Januar. Das war für mich absolut nicht planbar und hat beim Gewinn auch mal einen fünfstelligen Unterschied gemacht.

 

Weshalb schätzt man nicht seinen Gewinn und gleich ihn später mit der Steuererklärung ab. Dann zahlt man entweder nach oder bekommt etwas erstattet. Die aktuelle Grauzone gäbe es dann nicht ...

 

Geschrieben

Ja, mir ergeht es ähnlich. Und Deinen Vorschlag im letzten Absatz finde ich sehr bedenkenswert. Ich fürchte aber, dass ein solcher Schritt (zusätzlicher Abgleich mit der Steuererklärung) den Aufwand der KSK mal eben verdoppeln würde. Und ich bezweifle, dass die eine entsprechende Personaldecke haben. Aus Kostensicht (für den Staat – also uns) ist es ja auch begrüßenswert, wenn die KSK personell möglichst schlank aufgestellt ist. Oder wer finanziert die KSK-Verwaltungskosten? :-?

Gast Schnitzel
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Microboy:

Es sind Bußgelder bis 5.000 Euro möglich. Welche Abweichungen noch im Rahmen sind und ab wann es kritisch wird ist allerdings unklar bzw. habe ich dazu keine Infos gefunden.

Was beim Finanzamt nicht anders ist :-?Wie lange man bei einer Prüfung nur mit Nachzahlungen zu rechnen hat und ab wann Strafen angewendet werden ist auch nirgends definiert und wie die aussehen auch nicht.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Kathrinvdm:

Oder wer finanziert die KSK-Verwaltungskosten?

Die KSK ist ein Teilbereich der gesetzlichen "Unfallversicherung Bund und Bahn", das zahlen also die Steuerzahler.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Schnitzel:

Was beim Finanzamt nicht anders ist :-?Wie lange man bei einer Prüfung nur mit Nachzahlungen zu rechnen hat und ab wann Strafen angewendet werden ist auch nirgends definiert und wie die aussehen auch nicht.

Beim Finanzamt muss ich mein Jahreseinkommen aber auch nicht schätzen. Äpfel und Birnen ...

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Microboy:

Äpfel und Birnen ...

Find ich nicht. Du sprachst wörtlich von »Berechnung der Beiträge nach geschätztem Gewinn.« bei der KSK. Was anderes sind Einkommenssteuervorauszahlungen? Sie haben exakt das von dir angesprochene Problem bei schwankenden Gewinnen. Und es ist sogar noch schlimmer. Du darfst nicht mal schätzen, das Finanzamt macht das. Selbst wenn man weiß, es wird schlechter, musst du notfalls Vorauszahlungen auf vermeintliche Gewinne leisten, die womöglich oder sogar ziemlich wahrscheinlich gar nicht eintreffen werden. Ja, man kann das »absurd« finden, aber dann generell, nicht nur bezogen auf die KSK. 

  • Gefällt 1
Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Ralf Herrmann:

Was anderes sind Einkommenssteuervorauszahlungen?

ESt-Vorauszahlungen werden nach dem Jahresabschluss mit der fälligen Einkommenssteuer verrechnet und wenn der Gewinn bzw. die Steuer niedriger ausfällt erhält man den entsprechenden Teil der ESt-Vorauszahlung zurück. 

 

Bei der KSK bekomme ich nichts zurück wenn mein Gewinn niedriger ausfällt als meine Schätzung. Setze ich meine Schätzung aber zu niedrig an drohen Bußgelder.

 

Zwei völlig unterschiedliche Dinge die man meiner Meinung nach nicht vergleichen kann. Äpfel und Birnen.

  • Gefällt 1
Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Ralf Herrmann:

Selbst wenn man weiß, es wird schlechter, musst du notfalls Vorauszahlungen auf vermeintliche Gewinne leisten, die womöglich oder sogar ziemlich wahrscheinlich gar nicht eintreffen werden.

Man kann die ESt-Vorauszahlungen mit einer guten Begründung vom Finanzamt anpassen lassen - habe ich bereits zweimal gemacht als ich in Elternzeit war. Ein formloses Schreiben und die ESt-Vorauszahlungen wurden nach meinen Wünschen angepasst.

  • Gefällt 1
Gast Schnitzel
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Microboy:

Setze ich meine Schätzung aber zu niedrig an drohen Bußgelder.

Ich habe noch von keinen Strafen gehört, nur weil dich einer verschätzt hat. Strafen drohen, wenn man vorsätzlich falsche Zahlen angibt.

Gast Schnitzel
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Microboy:

Man kann die ESt-Vorauszahlungen mit einer guten Begründung vom Finanzamt anpassen lassen

Bei der KSK auch – wie schon erwähnt …

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