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Freiberufler Schrift abrechnen

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Geschrieben

Hallo Zusammen,

habe eine Frage. Ich bin seit kurzem als Freiberuflerin gemeldet und möchte eine Schrift für einen Kunden kaufen, diese soll ich ihm in Rechnung stellen. Darf mal als Freiberufler gekaufte Schriften in Rechnung stellen, wenn man kein Gewerbe hat? 😊

LG

Geschrieben

Wie so etwas ausgelegt wird hängt vom jeweiligen Finanzamt ab. Wir rechnen Schriften wie auch Proofs oder Kurierkosten ganz normal ab. Wir hatten allerdings auch noch keine Prüfung ...

 

Du könntest die Schrift, sofern der Lizenzvertrag mit dem Anbieter auf den Kunden ausgestellt ist, aber als »grafische Leistung« abrechnen wenn das für deinen Kunden okay ist.

  • Gefällt 2
Gast Schnitzel
Geschrieben

Kaufst du die Schrift für den Kunden und er soll sie dann selber nutzen? Oder nutzt du sie?

Ersteres wird als Freiberufler schwierig, da du dann entsprechend Umsatzsteuer abführen musst und das ist ein gewerblicher Vorgang – es ist wohl egal ob du was draufschlägst oder die Kosten durchreichst. Am sichersten fährst du, wenn die Rechnung des Händlers oder Foundry an deinen Kunden adressiert ist. Dann kannst du das einfach als Auslage geltend machen. Der Zwischenschritt mit eigener Rechnung kann zu Schwierigkeiten führen – im schlimmsten Fall die Aberkennung der Freiberuflichkeit.

Wenn du die Schrift selber nutzt preist du sie eben ein als normale Betriebsausgaben.

Wenn man mit dem Kunden reden kann, kann man auch erklären, dass es anders auf der Rechnung steht.

Spätestens wenn man Druckaufträge abwickelt und man die Kosten ohne Gewinn durchreichen will, hat man das gleiche Problem.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schnitzel:

Spätestens wenn man Druckaufträge abwickelt und man die Kosten ohne Gewinn durchreichen will, hat man das gleiche Problem.

Druckaufträge unterscheiden sich insofern, als dass ein fertiges Produkt in Auflage »verkauft« bzw. »abgerechnet« wird. Ein Proof, Kurierkosten, Bild- oder Schriftlizenzen sind dann schon etwas anderes und gerade wenn man die Kosten nur »durchreicht« sollte man das mit dem Finanzamt regeln können.

 

Die Aberkennung der Freiberuflichkeit kann schon wegen viel banaleren Dingen drohen. Mich wollte das Finanzamt vor Jahren als Gewerbetreibenden einstufen da ich angeblich nur auf Weisung des Kunden handeln würde und nicht selbst schöpferisch tätig wäre. Ich musste Arbeitsproben nebst dazugehörigen Rechnungen vorlegen – das habe ich persönlich bei er Sachbearbeiterin im Finanzamt getan und ihr noch einmal meine Arbeitsweise erklärt. Danach wurde der Fall umgehend geschlossen. Vorher hat sich der Schriftverkehr aber gut zwei Jahre hingezogen – völlig absurd.

 

Um ganz sicher zu gehen, könnte man auch beim Finanzamt anrufen und sich die Auskunft bestätigen lassen. Hat man jemanden persönlich an der Strippe lässt sich vieles sehr unkompliziert regeln. So sind zumindest meine Erfahrungen mit zwei Finanzämtern.

  • Gefällt 2
  • sehr interessant! 1
Gast Schnitzel
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Microboy:

Druckaufträge unterscheiden sich insofern, als dass ein fertiges Produkt in Auflage »verkauft« bzw. »abgerechnet« wird. Ein Proof, Kurierkosten, Bild- oder Schriftlizenzen sind dann schon etwas anderes und gerade wenn man die Kosten nur »durchreicht« sollte man das mit dem Finanzamt regeln können.

Wüsste ich jetzt nicht, inwiefern das für das Finanzamt ein Unterschied macht :-?Die Frage ist doch, ob ich die Kosten 1:1 durchreiche, quasi auslege, oder ob ich etwas verkaufe – ob mit oder ohne Gewinn, ist egal. Kurierkosten kann ich auf der Rechnung darstellen, das sind dann Kosten die ich hatte und der Kurier ist in meinem Auftrag unterwegs. Wenn ich die Schrift selber nutze, kann ich das auch als Ausgabe darstellen. Wenn der Kunde aber die Schrift nutzen soll/will, übertrage ich das Nutzungsrecht genauso wie ich die gedruckten Flyer übertrage. Hier ist es besser, wenn der Kunde auf der Ursprungsrechnung steht und ich keine neue schreibe. Das kann auch andersrum gutgehen, je nach Sachbearbeiter, wenn ich die Auseinandersetzung und den jahrelangen Briefwechsel und Telefoniererei nicht will, gehe ich so aber auf Nummer sicher …

 

vor 7 Stunden schrieb Microboy:

Die Aberkennung der Freiberuflichkeit kann schon wegen viel banaleren Dingen drohen.

So banal finde ich das gar nicht. Du konntest es aber klären. Wenn das Finanzamt dann aber eine Rechnung hinlegt, wo steht, dass etwas verkauft wurde und das öfters vorkommt, gerät man in Erklärungsnot. 

Geschrieben

Wir gestalten regelmäßig Flyer, Magazine und Broschüren bei denen wir auf Bilder und Illustrationen von Agenturen oder Einzelpersonen zurückgreifen. Pro Medium können das schon mal 50 oder 60 Bilder/Illustrationen aus unterschiedlichen Quellen sein. Wir erwerben die Nutzungsrechte und berechnen Sie weiter – im Prinzip übertragen wir also die Lizenzen auf den Kunden. Vom Kunden zu verlangen, dass er selbst bei 10, 20 oder mehr Anbietern die Rechnungen begleicht ist absurd - er bezahlt uns ja unter anderen auch dafür, dass wir genau solche Dinge für ihn abwickeln. Weshalb sollten wir eine Schrift anders behandeln?

 

Davon abgesehen haben wir auch öfter mit Kunden zu tun die nicht ohne weiteres eine Schriftlizenz im Auslsnd erwerben können weil sie weder über PayPal noch über eine Kreditkarte verfügen – bei Vereinen und Verbänden keine Seltenheit.


:-?

 

  • Gefällt 1
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Microboy:

Wir erwerben die Nutzungsrechte und berechnen Sie weiter – im Prinzip übertragen wir also die Lizenzen auf den Kunden.

Mhh, ein schwammiges »im Prinzip« gibt es im Lizenzrecht nicht. Es gibt einen eindeutigen Lizenzgeber und einen eindeutigen Lizenznehmer (Nutzer). Und irgendwer zahlt die Rechnung(en). Letzteres beeinflusst aber nicht, wer Lizenznehmer ist. 

  • Gefällt 2
Geschrieben

Okay. Das war wohl etwas unglücklich formuliert.

 

Fakt ist, dass wir die Kosten für Bildlizenzen, Proofs und ähnliches auf den Kunden umlegen. Die Lizenzen werden dabei mal an den Kunden übertragen und mal nicht. Das hängt vom jeweiligen Fall bzw. den geltenden Lizenzbestimmungen ab. Wir haben auch schon Schriften auf den Namen von Kunden lizenziert und die Kosten entsprechend weiterberechnet.

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