Heiko Andreas Geschrieben Januar 12, 2021 Geschrieben Januar 12, 2021 Hy, um mich rechtlich abzusichern nutze ich für mein gedrucktes Werk eine Schrift mit OFL Lizenz. BoD bietet mir jetzt ja an das Ebook quasi in einem Rutsch aus der PDF Datei der Druckversion zu erzeugen. Muss ich an dieser Stelle jetzt noch irgendetwas bezüglich der Lizenz beachten? Muss sie genannt werden und wenn ja, wo? Macht so etwas BoD automatisch, oder benötigt es einen Hinweis zb im Impressum des Buches? Danke für die Hilfe, Heiko
Ralf Herrmann Geschrieben Januar 12, 2021 Geschrieben Januar 12, 2021 Die genannte Nutzung ist mit einer OFL-Schrift problemlos möglich. Eine Nennung der Schrift ist bei den meisten Lizenzen nicht nötig. Die Nennung im Impressum schadet natürlich auch nicht. Ausnahme bilden die Creative-Commons-Lizenzen, die größtenteils ausdrücklich auf das Modell »kostenlos gegen Nennung« setzen.
D2C Geschrieben Januar 12, 2021 Geschrieben Januar 12, 2021 (bearbeitet) Hallo @Heiko Andreas, übernimmt BoD denn die Schriftart überhaupt aus dem PDF? Einen Font aus einer PDF zu extrahieren ist in der Regel nicht so einfach wie den darin enthaltenen Text rauszukopieren. Falls der Font tatsächlich übernommen wird, ist eine eingebettete (»embedded«) Nutzung (z. B. im Epub-Format) gemäß OFL zulässig und erfordert auch keinen Hinweis im Impressum o. ä. Die Lizenz muss nur dann mitgeliefert und genannt werden, wenn die Fontdatei selbst verteilt wird, also zum Beispiel als .otf zusammen mit deiner .epub-Datei in dem Downloadarchiv für dein E-Book liegt. bearbeitet Januar 12, 2021 von D2C Oder das, was Ralf Herrmann eine Idee früher schrieb.
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