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Wie geht man mit dem §-Zeichen um?

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb bertel:

Diejenigen unserer Kunden, die mit vielen Paragrafen zu tun haben, bestehen zum Großteil auf einem ganzen Leerzeichen, weil es deren Lesegewohnheit entspricht.

In vielen Arbeitsbereichen (Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater …) werden die Gebrauchstexte ja in einer Textverarbeitung  geschrieben und bestenfalls die DIN 5008 beachtet. Dass es für den Schriftsatz (noch) andere Regeln gibt, ist meist nicht bewusst oder wird als störend/unnötig empfunden.  Auch der Duden unterscheidet beide Regelbereiche schon seit 2004 immer weniger. Beim Korrekturlesen wird  im Fließtext die Größe des Abstands in der Regel nicht mehr zur Korrektur angemerkt, sondern nur das Fehlen eines Abstands.

  • Gefällt 1
Geschrieben

Den Kunden, denen typografische Regeln nicht bewusst oder bekannt sind, ist das in der Regel egal, da wird’s dann je nach Schriftart auch mit einem schmalen Leerzeichen gesetzt, wie’s halt gut aussieht. Andere machen sich aber durchaus Gedanken darüber und wir werden gern mal von diesen Kunden bewusst darauf aufmerksam gemacht, dass Paragrafen mit einem ganzen Leerzeichen zu schreiben sind, weil das so Usus ist und alles andere in ihren Augen wie ein Fehler aussieht.

Geschrieben

… wobei J. Sailler (2017) im »Handbuch Korrekturlesen« auch Textverarbeitung und Schriftsatz behandelt und die einfachen Regeln der DIN 5008 immer durch die Regeln für den Schriftsatz ergänzt:

 

»Im Schriftsatz können geschützte Leerzeichen in sogenannte Festabstände umgesetzt werden, je nach Umgebung mit unterschiedlichen Größen.« (Seite 286)

 

»Festabstände – Bezeichnung für Abstände zwischen Zeichen und Wörtern, die meist kleiner als der normale Wortzwischenraum sind.« (Seite 265)

 

Festabstände signalisieren (orthografisch) Getrenntschreibung, werden aber aus ästhetischen Gründen in der Größe variiert und sind mit einer Trennsperre verbunden.

 

Weil die Begriffe Leerzeichen und Festabstand inzwischen oft synonym gebraucht werden, findet sich im Duden ein »kleiner Festabstand«, manchmal sogar ein »kleinerer Festabstand«. J. Sailler empfiehlt beim Paragrafzeichen (338) einen Festabstand, beim Prozentzeichen einen Wortabstand, »im guten Schriftsatz als kleiner Zwischenraum« (340). 

 

Konsens ist also bei Paragraf- und Prozentzeichen nur noch: mit Abstand zur Ziffer und mit Trennsperre.

 

 

  • Gefällt 4
Geschrieben

Nachdem wir den ersten Leerschritt juristisch-typographisch geklärt haben, wird es Zeit für den nächsten Schritt in Richtung Gericht ...

Wie macht man weiter?

§ 2 (4) S.2 StVO?

§ 2 Abs. 4 Satz 2 StVO?

...?

Mehrere Var.  möglich?

Geschrieben

Die Konkretisierung eines Gesetzesbezugs erfolgt durch Angabe eines Absatzes, Satzes, Buchstabens oder einer Nummer.
– Der Absatz kann als römische Zahl (Art. 3 III GG), üblicherweise aber mit dem Kürzel „Abs.“ und der dazugehörigen arabischen Ziffer (§ 242 Abs. 2 StGB) angegeben werden.
– Einer Nummer aus einer Aufzählung geht das Kürzel „Nr.“ voraus.
– Eine Gesetzesstelle kann mit Sätzen und Halbsätzen durch Verwendung der Kürzel „S.“ bzw. „HS.“ konkretisiert werden.
Die Reihenfolge dieser Angaben ist ggf. entsprechend der Hierarchie der Gesetzesstelle anzupassen.

fabiostano_zahlen-parl0jqi.png

Quelle: http://www.fabiostano.de/2015/09/paragrafenzeichen.html

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb bertel:

fabiostano_zahlen-parl0jqi.png

Beim Setzen unserer Texte dieser Art habe ich da immer das Problem, dass der Abstand in
Abs. 6

weiter aussieht als in
§ 6

weil der Punkt optisch natürlich auch eine Lücke macht.


Im schlimmsten Fall sieht dann sogar so aus, als gehörte die Ziffer eher zum nächsten Begriff, also z.B.

Abs. 6 Nr. 8

Die 6 steht näher am Nr. als am Abs. 

 

Heißt: ich mach dann nach Abs. und Nr. einen verminderten Abstand um das zu korrigieren, optisch bleibt es natürlich ein ganzer Leerraum.

  • Gefällt 4
Geschrieben

Eine schöne Erläuterung des Unterschieds zwischen Pflicht und Kür :-D.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb bertel:

Eine schöne Erläuterung des Unterschieds zwischen Pflicht und Kür :-D.

Solange die Kür größtenteils automatisierbar ist, tanz ich gerne was vor.

Wenn das in inkosistente manuelle Marathons ausartet, wäre ich dann recht schnell dabei einen Schlusspunkt zu setzen :blabla:

  • lacht 2
Geschrieben

Geht mir auch so. "Abs." mit Leerzeichen dahinter lässt sich aber kommod via GREP durch Abs. mit schmalem Leerzeichen ersetzen, daher ist das eine gute Lösung.

Geschrieben

Vielleicht sollte man hier ja so eine Art Dezimalklassifikation einführten:

§ 4711.1.2.1 BeGB  = § 4711, Absatz 1, Satz 2, erster Halbsatz Beispielgesetzbuch

  • Gefällt 1
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb catfonts:

Vielleicht sollte man hier ja so eine Art Dezimalklassifikation einführten:

§ 4711.1.2.1 BeGB  = § 4711, Absatz 1, Satz 2, erster Halbsatz Beispielgesetzbuch

Oh ja, das würde auch die Arbeit an Dingen wie rechtswissenschaftlichen Sammelbänden, wo jeder Autor mit seinen eigenen Abkürzungen aufschlägt, sehr vereinfachen. :-D

Geschrieben

An dieser Stelle möchte ich auf ein Problem hinweisen, das sich mit Texten, die aus Word stammen, ergeben kann. Wird in dem Text ein Gesetz zitiert, dann ist es bei der ersten Erwähnung im Text üblich, es so zu schreiben: »§ 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)« und im Weiteren dann nur noch so: »§ 1 BNatSchG«. Soweit, so gut.

 

In Word gibt es eine Autokorrektureinstellung (standardmäßig aktiviert),  wonach automatisch zwei Großbuchstaben am Wortanfang korrigiert werden (ENtscheidung -> Entscheidung) . Mir sind in den vergangenen Jahren öfter mal Texte zugegangen, wo diese Autokorrektureinstellung leider auch bei den Kurzbezeichnungen der Gesetze aktiv geworden ist. In Word 2016 scheint das Problem behoben - in älteren Versionen oder in LibreOffice etc. kann dass immer noch ein Problem bringen.

 

Kur gesagt, wenn man Texte mit Zitaten von Gesetzen und Verordnungen setzt und nicht mit der Materie vertraut ist, lohnt es sich immer, die Schreibweisen - insbesondere der Kürzel - genau zu prüfen.

 

Beste Grüße

  • Gefällt 2
Geschrieben

Da lautet mein Tipp an jeden Verlagsmenschen, Setzer, Layouter etc. solche Kritikpunkte bzw. Hinweise möglichst (nicht immer kennt man ja die Herkunft des Textes bzw. das Lektorat) rückzumelden. Ich selbst etwa habe mir manches angenommen, was mir aus der eher inhaltlichen Bearbeitung der Texte in Word nicht ganz klar war, weil ich eben nicht mit den Eigenheiten bestimmter Programme vertraut bin oder nach der inhaltlichen Bearbeitung der Text dann an den Verlag geht. 

 

Wenn ich aber weiß, dass Dinge wie (Word nennt es) Bedingte Nullbreitenwechsel sinnvoll sind und hinterher eingepuzzelt werden, obwohl ich als Lektorin das ja auch gleich mit erledigen kann, wenn ich sowieso knietief im Text stecke, ist allen Seiten gedient.

 

Wobei das hier konkrete genannte Beispiel der korrekten Abkürzungen eigentlich auch dem Lektorat bekannt sein sollte ...  

  • Gefällt 1

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