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Ab wann ist ein Font von mir?

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Geschrieben

Schönen Tag zusammen,

 

ich bin eigentlich nicht mehr aktiver Schriftdesigner, daher auch wenig bis garnicht in Foren unterwegs. Aber ich habe eine Frage, die mich aktuell beschäftigt, und da ich bei Typografie.info am ehesten kompetente Antworten vermute, habe ich mich nun hier angemeldet.

 

Seit einem Jahrzehnt liegt bei mir auf der Festplatte ein Font herum, den ich gezeichnet habe. Bislang habe ich den ausschließlich in diversen eigenen Projekten verwendet. Es handelt sich um eine Italienne im Stil der 70er Jahre. Ich habe sie in meinem Profilbild als TM eingesetzt. Bei diesem Font handelt es sich um meine Interpretation von sechs Glyphen, die in dem Typografie-Lehrbuch "Der Schriftatlas" von E. Reimann and H. J. Riethmüller, veröffentlicht wurden. Das Buch wurde erstmals 1981 im Bechtermünz Verlag, München publiziert.

 

Da mir der etwas kitschige und inzwischen angestaubte 70er Style der sechs Glyphen gefiel, beschloss ich aus ihnen ein komplettes Alphabet zu machen. 

Jetzt meine Frage: Wie sieht es mit den Urheberrechten aus? Das Buch besitze ich selbst, es ist ein Buch das explizit dazu dient den Leser/Nutzer beim Schriften entwerfen zu unterstützen. Die besagten Buchstaben sind als einzige in dieser geringen Anzahl abgebildet und aus der Bildunterschrift geht hervor, dass es viel Mühe macht, diese Formen umzusetzen.

 

Wenn ich nun aus den sechs Buchstaben (alles Versalien) einen kompletten Displayfont erstellt habe, kann ich diesen Font veröffentlichen?

 

Ich nehme an, die Herren Ernst Reimann und Hans Joachim Riethmüller sind möglicherweise bereits verstorben und den Bechtermünz Verlag kann ich auch nirgendwo mehr finden. 

 

Wie würdet ihr das einschätzen? Weiß vielleicht jemand etwas über die Autoren von "Der Schriftatlas"  und den Bechtermünz Verlag? Im Zweifel würde ich das gerne selbst mit denen abklären.

 

Viele Grüße aus Karlsruhe!

Thomas

 

 

  • Gefällt 1
Geschrieben

Das Digitalisieren und das folgende Festlegen der Vektoren stellt eine eigene schöpferische Leistung oder auch Höhe genannt dar. Schriften in ihrer Form an sich sind nicht schützbar (ein A ist ein A und bleibt ein A). Anders sieht es bei den Schriftnamen aus. Die können einen Markenschutz haben.

Mir ist bisher kein Fall bekannt, in dem eine Anlehnung oder Interpretation einer Schrift vor Gericht als Verletzung des Urheberrechtes gegolten hat. Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen

Geschrieben

@Ralf Herrmann hat diesen Fall auch in seiner Artikelserie zu Schriftlizenzen erwähnt:


Mir fällt da auch eine Aussage bezüglich der Interpretation von Schriften eines deutschen Schriftkünstlers ein, der grob erinnerte sagte, wenn er 30 Mitarbeitern einen ausgedruckten Buchstaben gäbe, kämen dabei auch dreißig unterschiedliche Vektorisierungen raus. Wisst Ihr, wer das sagte und habt dafür auch einen Beleg?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb methom:

Im Zweifel würde ich das gerne selbst mit denen abklären.

Das wäre freilich das beste. Ansonsten gibt es keine eindeutige Antwort. Bei grafischen Gestaltungen in unserem Rechtsraum kommt es bekanntlich auf die Schöpfungshöhe an, ob Urheberrecht entsteht und über eine etwaige Durchsetzung dieses Rechtes müssen letztlich Gerichte entscheiden. Ausgang offen. Aus der Erfahrung darf man freilich sagen, dass bei einer so einer grafischen Interpretation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemand ein Verfahren anstrengen würde. 

Was ich aus der Beschreibung noch nicht so ganz verstehe: was genau machen die Buchstaben denn in dem Buch? Ist das eine Illustration der Autoren? Eine Font? Eine grafische Arbeit eines externen Designers? Ist das irgendwie erklärt?

Geschrieben

Von wem die Zeichnung ist, steht nicht dabei. Ich nehme an, von einem der beiden Autoren, die ja beide Schriftkünstler sind.  

Geschrieben

Wäre das okay, wenn ich die original Ressource aus dem Buch als Bild hier Hochlade? Sind wie gesagt, sechs Buchstaben in gezeichnetem Stil mit ein paar Hilfslinien ...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Oliver Weiß:

Das kommt u. U. auf Dein Wohnland an. Hier in den USA hättest Du damit rechtlich keine Probleme, und m. E. nach auch keine ethischen.  

Also ich wohne in Deutschland – obwohl, es gibt eine Stadt namens Karlsruhe auch in den USA –, und ethisch hätte ich jetzt auch nicht die geringsten Probleme. Allein, ich möchte mir mit irgendwelchen Rechtsabteilungen von Verlagen keinen Ãrger einhandeln. Ich bin überzeugt, dass die Autoren mit meiner Arbeit und deren Veröffentlichung kein wirkliches Problem hätten – aber wer weiß?

Geschrieben

646605016_Bildschirmfoto2021-05-26um20_18_21.thumb.png.de393c741b4e517de84cb13fb19c4baa.png

Hallo, ich habe jetzt kurzerhand ein Bild meines Fonts hochgeladen. Die grau eingefärbten Buchstaben existieren im Buch, alle anderen habe ich auf Grundlage dieser entworfen.

  • Gefällt 1
Geschrieben

 

vor 3 Stunden schrieb methom:

es ist ein Buch das explizit dazu dient den Leser/Nutzer beim Schriften entwerfen zu unterstützen.

Damit hast Du das Beispiel seinem beabsichtigten Zwecke nach eingesetzt, denn das heißt, Du hast aus einem 6-Buchstaben-Stil-Beispiel, das zur Inspiration dient, mehr als 30 neue Zeichen extrapoliert, die eben jenen Stil aufgreifen.

  Ich glaube wirklich, da brauchst Du nicht zu fragen 🙂

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Phoibos:

 

Damit hast Du das Beispiel seinem beabsichtigten Zwecke nach eingesetzt, denn das heißt, Du hast aus einem 6-Buchstaben-Stil-Beispiel, das zur Inspiration dient, mehr als 30 neue Zeichen extrapoliert, die eben jenen Stil aufgreifen.

  Ich glaube wirklich, da brauchst Du nicht zu fragen 🙂

Na, danke Phoibos, das denke ich eigentlich auch. Abgesehen davon, dass ich wirklich nicht weiß, wo ich da nachfragen soll.

 

Aber vllt noch zwei, drei Meinungen dazu?

 

Ich habe ohnehin an einen FreeFont für den privaten Gebrauch gedacht, weil ich ihn jetzt nicht für etwas halte, das eine besonders kreative Leistung darstellt. Ich halte ihn nur für stilgeschichtlich interessant und entsprechend für gut einsetzbar. Also kein kommerzielles Unterfangen, aber eben ein Release, bei dem ich ihn für jeden nutzbar mache.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb methom:

Aber vllt noch zwei, drei Meinungen dazu?

Klar: https://www.urheberrecht.de/zeichnungen/ und https://www.urheberrecht.de/grafik

 

Zitat

Besteht ein Urheberrecht für technische Zeichnungen, erstreckt sich der Rechtsschutz allerdings ausschließlich auf die Art und Weise, wie der Gegenstand dargestellt ist. Der abgebildete Gegenstand an sich genießt dadurch hingegen keinen Schutz.

Um einen Nachbau bzw. Produktpiratrie zu verhindern, reicht das Urheberrecht somit nicht aus. Zielführender kann stattdessen die Eintragung eines Patents oder eines Gebrauchsmusters sein.


Oder etwas ausführlicher aus Österreich: https://www.svlaw.at/wp-content/uploads/2016/02/OEBl_2016-05-240-Arthur-Stadler.pdf

 

Ich lese daraus, dass Schriftzeichnungen zwar Urheberrechtsschutz genießen können, es im Allgemeinen aber nicht tun. Es käme auf den, gerichtlich zu klärenden, Einzelfall an. Zudem

Geschrieben

Ich glaube, sehr viele Schriften sind genau so entstanden, Jemand gestaltet ein einzelnes Wort, und erfindet damit den Stil einer Schrift, sei es als Schildermaler, Lackierer oder Steinmetz, oder auch irgend ein Amateur, der ein Schild für eine Kleingarten -Tür oder ein Demo-Protestplakat schreibt, und ein Schriftgestalter entdeckt dieses, greift die Formidee auf und ergänzt dies zu einer kompletten Schrift, die dann als seine Schrift veröffentlicht wird. Ein ganz prominentes Beispiel ist hier Hermann Zapf:

1000lire.jpg

  • Gefällt 1
Geschrieben

Zum Bechtermünz Verlag: Weltbild hatte seit den 1980ern einige eigene Verlagsmarken wie Bechtermünz oder auch Augustus, um im Versandhandel "Trendthemen“ mit eigenen Inhalten oder Sonderausgaben zu bedienen. Die meisten davon gingen irgendwann zu Droemer über. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern, ob das nur Augutus etc. betraf oder auch Bechtermünz.  Jedenfalls scheint das Label heute stillgelegt zu sein, und es dürfte schwer werden, die Rechtesituation zu recherchieren, evtl. können die Rechte auch an die Autoren bzw. deren Nachlass zurückgegfallen sein.

 

Aber ich denke, die Zeit, das alles nachzuverfolgen, kannst du dir sparen, da du wohl eine ausreichend eigene Schöpfungshöhe erreicht hast, wie es mir scheint.

Geschrieben

Das Urheberrecht ist in Deutschland übrigens ein unveräußerliches persönliches Recht. Der Verlag kann nur Verwertungen lizensieren.

Geschrieben

Ach so, wir haben hier ja auch gerade solch einen Fall, in dem Oliver Weiß gerde die H. Hoffmeistersche Weihnachtsschrift zu seiner Walden Font-Schneekönigin nachzeichnet und komplettiert.

 

Und natürlich, auch ich bin da schon oft diesen Weg gegangen, aus wenigen Buchstaben eines Logo aufgrund einer erfolglosen Schriftensuche hier im Forum eine ganze Schrift daraus zu bauen:

 

Berliner Wand

CAT Arena

CAT Linz

Engelsgold

GST Aero

Hardman

Immermann

Kanalisirung

Kaufhalle

Ketwurst

Kleinsemmering-Hofstäten

Lesefreude

Maass Slicer

Midroba

Mutter Krause

Postamt

Postbus

Tafelwerk

Vorgang

 

sind Schriften, die so entstanden sind.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Phoibos:

Das Urheberrecht ist in Deutschland übrigens ein unveräußerliches persönliches Recht.

"Fachsprachlich" heißt es dennoch "Rechterückfall", wenn die Übertragung der Nutzungsrechte beendet wird. (… unter uns Erbsenzählern ;-) )

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb methom:

Aber vllt noch zwei, drei Meinungen dazu?

Ich schließe mich meinen Vorrednern an und sehe keine rechtlichen Problem auf dich zukommen. Um Ansprüche geltend zu machen müsste der Rechteinhaber erst einmal von der Schrift erfahren – allein das halte ich schon für recht unwahrscheinlich.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Phoibos:

Anders sieht es bei den Schriftnamen aus. Die können einen Markenschutz haben.

Mir ist bisher kein Fall bekannt, in dem eine Anlehnung oder Interpretation einer Schrift vor Gericht als Verletzung des Urheberrechtes gegolten hat. Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen

Seltsamerweise scheint es einfach nicht genug Namen auf der Welt zu geben, so dass mein 2004 via URW veröffentlichter Font »Scylla« (der ursprüngliche Arbeitstitel war »Scully« nach Agent Mulder's Partner aus der 90er Fernsehserie Akte X, wollte ich dann doch lieber ersetzen und verfiel dann auf die ähnlich klingende griechische Sagengestalt) tatsächlich ein paar Jahre später auf »creative market« einen Doppelgänger bekam. Habe den Schöpfer auch mal sinnloserweise angeschrieben. Manchmal juckt es mich in den Fingern, die Rechtsabteilung der Grossschriftschmiede Monotype, die dank Kauf von URW neue Rechtsinhaber und Vertriebspartner sind, auf den Fall anzusetzen, aber beim Blick auf die aktuellen Royalty Statements überkommen mich dann doch Zweifel, ob das Sinn macht ;-)

Geschrieben

Ähem, Hans, dass ich untreue Tomate Dir jetzt hier begegne war hingegen sehr wahrscheinlich. Habe mich seit meinem Umzug nicht mehr bei Dir gemeldet ... sorry!  Aber Deine letzten Neujahrsgrüße in Postkartenform, habe ich noch gut in Erinnerung. 🙂 

 

Das schweift jetzt natürlich etwas ab vom eigentlichen Thema, aber genau das gleiche Problem hatte ich mit meinem Font „Copy“, den ich eigentlich selbst in einem zweiten Anlauf vermarkten wollte. Nachdem er endlich aus allen Sublizenzverträgen herausgelöst war, habe ich mir etwas zu viel Zeit gelassen und Peng!, hatte ein kleiner Independentverlag seine Copy gelauncht und auch gut promotet. Der Name ist aber auch so generisch, das musste ja schiefgehen. 😉 

 

vor 2 Stunden schrieb Microboy:

Ich schließe mich meinen Vorrednern an und sehe keine rechtlichen Problem auf dich zukommen. Um Ansprüche geltend zu machen müsste der Rechteinhaber erst einmal von der Schrift erfahren – allein das halte ich schon für recht unwahrscheinlich.

Also, ich würde in einem Release eindeutig auf die Resource hinweisen. Da bin ich zu geschichtsbewusst und etwas detailverliebt. So gesehen, und bei entsprechender Verbreitung als FreeFont, wäre es nicht unwahrscheinlich, dass die Gestalter oder deren Nachfahren von der Existenz des Fonts erfahren.   Da käme also die ausreichende Gestaltungshöhe in's Spiel.

 

Aber mir würde als honorigem Typografen so ein Font höchstens ein Lächeln in's Gesicht zaubern. Denn eines ist ja wohl sicher. Es wurde nie ein brauchbarer Font aus den sechs Glyphen gemacht, und wenn, dann gibt es den nicht mehr, denn er ist nirgends dokumentiert. 

  • Gefällt 1
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Hans Schumacher:

griechische Sagengestalt

Bei Namen die aus einem anderen Kontext kommen ist doch eigentlich verständlich, dass sie von vielen Leuten benutzt werden. Man kennt das ja von unzähligen Restaurant-Namen oder ähnlichem. Ich denke da hätte auch Monotype keinen wirklichen Hebel in der Hand.

 

Scylla nennt sich laut Wikipedia übrigens ein Datenbankmanagementsystem, ein belgischer Rapper, eine Gattung der Schwimmkraben, ein Asteroid, eine britische Fregatte  sowie eine Schweizer Reederei.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Hans Schumacher:

ob das Sinn macht

Wenn Du keinen Markenschutz beantragt hast (und regelmäßig verlängerst), kannst Du das wirklich vergessen. Und ob deutsches Markenrecht bei dem Schöpfer des gleichnamigen Fonts anerkannt wird, ist auch noch fraglich.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb methom:

Also, ich würde in einem Release eindeutig auf die Resource hinweisen. Da bin ich zu geschichtsbewusst und etwas detailverliebt. So gesehen, und bei entsprechender Verbreitung als FreeFont, wäre es nicht unwahrscheinlich, dass die Gestalter oder deren Nachfahren von der Existenz des Fonts erfahren.   Da käme also die ausreichende Gestaltungshöhe in's Spiel.

In dem von dir besagten Buch hatte »die Schrift« ja nicht einmal einen Namen. Das ein Nachfahre der Autoren alle Schriftformen aus dem Buch im Kopf hat und regelmässig die FreeFont-Seiten checkt halte ich schon für sehr weit hergeholt. Und selbst dann wäre immer noch nicht geklärt ob die Buchstaben wirklich von den Autoren stammen oder auf eine fremde Schildermaler-Arbeit zurückgehen ...

Gast Schnitzel
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Microboy:

Um Ansprüche geltend zu machen müsste der Rechteinhaber erst einmal von der Schrift erfahren – allein das halte ich schon für recht unwahrscheinlich.

Ich glaube zwar auch, dass Ärger unwahrscheinlich ist. Die Argumente finde ich aber schwierig 🤔

Solange ein Diebstahl nicht auffällt ist das okay, ernsthaft 8-)

vor 17 Stunden schrieb Phoibos:

Damit hast Du das Beispiel seinem beabsichtigten Zwecke nach eingesetzt,

Auch glaube ich nicht, dass ein Arbeitsbeispiel gleich zur Kopie freigegeben ist …

 

Aber Urheberrechte sind Einzelfallentscheidungen und es bleibt ein gewisses Risiko (auch wenn es hier wirklich sehr sehr gering ist). 
Ich würde es einfach machen und entsprechend referenzieren …

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Schnitzel:

Auch glaube ich nicht, dass ein Arbeitsbeispiel gleich zur Kopie freigegeben ist …

Es it ja keine Kopie, sondern eine Interpretation (ja, Korinthenkackerei, aber Juristen...). Schriftdrucke scheinen Graphiken bzw. technischen Zeichnungen zu entsprechen. Das, was @methommacht, ist ja ein "sich inspirieren lassen". Er lehnt sich an die Vorlage an, er interpretiert den Stil und erweitert ihn. Ich zitiere mal die Ösis (s.o.):

Zitat

Ebenfalls schutz-unfähig ist der künstlerische Stil als solcher (RIS-JustizRS0076695; RS0076734).

 

  • Gefällt 1

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