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Die Schriftmuster der Welt in einer Datenbank …

Hausnummerierung ausgeschrieben an der Fassade

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Geschrieben

Ein liebes Hallo in die Runde!

 

Ich bin mal wieder begeistert was man und wen man so alles im Internet finden kann und hoffe ich finde auch gute Ratschläge.

 

Wir haben unser Haus neu gestrichen. Es ist weiß. Und im Eingangsbereich ist der mittige Teil samt Gaube herausgezogen (dunkles Türkis/Meerblau) und steht auf einer Seite auf einer Säule (weiß).  Auf die Säule möchten wir gern die Hausnummer "zwanzig" in dem dunklen türkis anbringen von unten nach oben lesend anbringen. Wir machen es ums mit einer passenden Schriftart sehr schwer. Hat jemand einen Rat für eine passende Schrift?

 

Die Lampen sind eine Art moderne Landhauslampen als Laterne in schwarz. Der Garten ist naturnah angelegt.

Geschrieben

Moin,

zuallererst mach ich mal den Bedenkenträger: Es gibt Vorschriften für das Anbringen von Hausnummern. In Hamburg muss beispielsweise die Nummer nachts beleuchtet sein und stets von der Straße aus sichtbar sein. Früher musste die Nummer weiße Schrift auf dunklem Grund sein. Da wird Dir das Bauamt oder so weiterhelfen können.

Wenn Du die Hausnummer zusätzlich an die Säule pinseln willst, würde ich die Wahl der Schrift von Euren eigenen Vorlieben und auch Fähigkeiten abhängig machen. Wenn Ihr handwerklich geschickt seid, könnt Ihr jede Schrift nehmen, die Euch und Euer Reich repräsentiert -- das kann ich, können wir hier aus der Ferne nicht so einfach beantworten. Seid Ihr nicht so geschickt im Pinseln, dann würde ich Euch eine Schrift empfehlen, die Ihr leicht in eine Schablone verwandeln könnt. Solcher Art Schriften findet Ihr unter dem Stichwort "Stencil".
Hier die Suche nach solchen Schriften bei Myfonts (meist kostenpflichtige Schriften): https://www.myfonts.com/search/stencil/
Hier die Suche nach solchen Schriften bei Fontsquirrel (kostenfrei nutzbare Schriften): https://www.fontsquirrel.com/fonts/list/classification/stencil

  • sehr interessant! 1
Geschrieben

Und natürlich kann man sich z.B. von jedem Fahrzeug-Beschrifter in praktisch jeder Schrift Klebeschablonen aus selbst klebender Folie schneiden lassen. So ist z.B. die von mir digitalisierte "Kleinsemmring-Hofstätten" wieder an die Wand des heute erweiterten Spritzenhauses der dortigen freiwilligen Feuerwehr gekommen, weil man dort auch keinen klassisch ausgebildeten Schildermaler gefunden hatte, der das noch von Hand an die Fassade schreiben konnte.

 

http://www.peter-wiegel.de/KleinsemmeringHofstaetten.html

 

Vielleicht ist ja unter meinen Schriftarten ja auch etwas dabei, was sich für dieses Vorhaben eignet?

  • Gefällt 1
Gast Schnitzel
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Phoibos:

Seid Ihr nicht so geschickt im Pinseln, dann würde ich Euch eine Schrift empfehlen, die Ihr leicht in eine Schablone verwandeln könnt.

Da muss ich Catfonts recht geben, für eine Schablone ist nicht zwingend ein Stencilfont nötig. Das macht man dann mit einer Transferfolie, dann kommen auch die Punzen mit. Diese Schablonen kann jeder Folien-Heini plotten oder auch übers Web.

Dennoch ist diese Anfrage schwierig zu beantworten, wenn man kein Bild vom Haus hat etc.

Guckt euch doch mal bei den den guten Gratisfonts-Seiten durch: https://fonts.google.com oder https://www.fontsquirrel.com

Vielleicht findet ihr ja dort was passendes.

Allerdings habe ich auch Bedenken – nicht so beamtischer Natur wie Phoibos – aber wenn ihr wollt, dass die Hausnummer gut wahrgenommen werden soll, würde ich sie nicht vertikal von unten nach oben anbringen. Wenn doch nur zusätzlich zu einer richtigen Hausnummer. 

Geschrieben

Ganz davon abgesehen würde ich auch einfach den Sicherheitsaspekt im Auge behalten: Notarzt und Feuerwehr werden immer nach der Hausnummer in Zahlen Ausschau halten. 

  • Gefällt 4
  • sehr interessant! 1
Geschrieben

Vielen Dank schon einmal für die Antworten. Aufwandsbedingt wollten wir eine Folie als Schablone Plotten lassen. Bezüglich der rechtslage haben wir es schon abgeklärt. Wir wohnen hier auf dem Ländle in einer Neubausiedlung. Es gibt hier keine Vorschriften bezüglich der Art und Beleuchtung. Ein Foto konnt ich gestern leider nicht hochladen, werd ich noch nachholen. 

  • Gefällt 1
Geschrieben

So lange dann die Hausnummern auch noch einer logischen Anordnung folgen, könnte man diese auch "in Worten"  herleiten, so es nicht, wie z.B. in meinem Landkreis in Gustebin geregelt ist.

 

Hier heißen alle Straßen im Ort einfach Dorfstraße, die hiervon abzweigenden Straßen heißen Dorfstraße, und auch was von denen wieder anzweigt wiederum Dorfstraße.  Auch wenn die zu einer aus dem eigentlichen  Ortskern etwas außerhalb liegenden Ansiedlung geht ist dort die Dorfstraße mit einer Dorfstraße die einen Abzweig bildet. Auch gint es einen "Dorfstraße" - Ring, den eine Dorfstraße quert.

 

Die Hausnummern hierzu sind dann in der Anordnung der jeweils ersten Bebauung der einzelnen Grundstücke, sodass neben Dorfstraße 4 das Haus Dorfstraße 32 und daneben Dorfstraße 17 liegt.  Und Dorfstraße 6 und 24 erreicht man nur außerhalb uber einen 2 km Plattenweg über einen Hügel. Auch gibt es nicht alle Ziffern, weil  mal Grunsstücke zusammengelegt wurden, aber wird irgendwo ein neues Grundstück bebaut, bekommt das eben eine irgendwo im Ort freigewordene Nummer, Nach welcher Logik könnte mir kein Anwohner der Dorfstraße Eklären, auch wenn diese Nummer  vor einem Jahr noch an einer anderen Ecke im Ort war.

Geschrieben

Ach, eher die Paketzusteller, die nicht die Stammfahrer sind, und jeden Gustebiner auswendig kennen, bedaure ich...

Die Freiwillige Feuerwehr hat aber glücklicherweise im Ort selbst ihr Spitzenhaus. und deren Barkas 1000 ist in einem wunderbaren Pflegezustand.

Geschrieben

Hydrant?

 

Aber im Ernst, für manche Einsätze hat so ein kleines, und rel. hochbeiniges Fahrzeug seine Vorteile. Wird dann ein voll ausgestattetes modernes Löschfahrzeug benötigt greifen die Kollegen mit modernere ausgestatteten Wehren in relativ naher Nachbarschaft ein, z.B. aus Greifswald  odeer auch aus Wolgast. Aber so richtige Großbräde sind glücklicherweise selten, sorgt nicht ausgerechnet ein Feuwerwehrmann für spannende Abwechselung, wie beim Abfackeln unseres großen Fachwerkspeichers. Aber hier war das Holz derart ausgetrocknet, dass auch der modernste Löschzug nichts mehr ausrichten konte - Schade!

Gast Schnitzel
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb catfonts:

Aber im Ernst, für manche Einsätze hat so ein kleines, und rel. hochbeiniges Fahrzeug

Ist das hier noch das Typo-Forum, oder habe ich mich im Web verlaufen 🧐 

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Schnitzel:

Ist das hier noch das Typo-Forum

Aber selbstverständlich 😄 Zu einer Bitte um Rat gehört auch das Beleuchten von Randbereichen wie gesetzliche Vorschriften oder Praktikabilität jenseits einer Glyphe bzw. Glyphenreihe. Da bisher @Lysann seine/ihre Wünsche noch nicht weiter präsisiert hat, bleibt nach dem Hinweis auf rechtliche Vorschriften und der Auffindbarkeit durch BOS und Paketmenschen etwas Raum, persönliche Erfahrungen zum Besten zu geben. Außerdem wird auf diese Weise der Thread oben gehalten und, falls Lysann Benachrichtigungen aktiviert hat, er/sie daran erinnert, dass wir die Bitte noch im Auge haben.

Geschrieben
Am 27.6.2021 um 11:36 schrieb Phoibos:

Nun ja, es droht ein Bußgeld 😉

Ehrlich? Ich stelle mir gerade vor, wie der Dorf-Sheriff bei uns durch den Ort wackelt und Anzeigen für nicht normgerechte Hausnummern aufschreibt. Hier am Land macht das jeder, wie er Lust hat. Bestimmt gibt es hier die gleichen Vorschriften, nur kümmert das niemanden. Ärgerlich finde ich allerdings auch, wenn gar keine Nummern zu finden sind.

 

Eine Empfehlung für eine Schrift kann man natürlich nicht ausprechen, wenn man das Haus nicht gesehen hat.

 

 

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb Eckhard:

Ehrlich

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__126.html:

Zitat

(3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.

Hamburger Bauordnung (als Beispiel):
 

Zitat

§ 19 HBauO – Verkehrssicherheit (1)

(1) Bauliche Anlagen und die dem Verkehr dienenden nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke müssen verkehrssicher sein. Gebäudeeingänge müssen zu beleuchten sein; das gilt nicht für untergeordnete Gebäude und Tagesunterkünfte auf Baustellen. Gebäude, für die eine Hausnummer amtlich festgesetzt wird sind mit einer elektrisch beleuchtbaren Hausnummer (Transparent-Hausnummernleuchte) zu kennzeichnen. Für Gebäude ohne Aufenthaltsräume genügt ein Hausnummernschild, das nicht beleuchtbar zu sein braucht.

Aus dem Bauprüfdienst-Verfahren:

Zitat

10 Bauordnungsrechtliche Anforderungen
Bei Gebäuden werden - in den Fällen der Nummern 6 und 7 - im Bescheid die nachfolgenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen bekanntgegeben.

10.1 Grundanforderung (Kennzeichnungspflicht)
• Gebäude sind mit einer vom öffentlichen Weg aus gut erkennbaren Hausnummer zu kennzeichnen (§ 19 Absatz 5 HBauO). In einem Notfall wird es so z.B. Rettungskräften (Ärzte), Feuerwehr und Polizei erleichtert, schnell am Einsatzort zu sein und schnelle Hilfe zu leisten. Dies kann lebensrettend sein.
10.2 Konkretisierung der Grundanforderung
Nach § 19 Absatz 5 in Verbindung mit § 3 Absatz 3 HBauO sind nachfolgende Anforderungen zu erfüllen.
• Die Hausnummer ist rechtzeitig vor Innutzungnahme des Gebäudes anzubringen.
• Sie ist am Gebäudeeingang, nicht niedriger als 1,80 m über der Geländeoberfläche, anzubringen. Befindet sich der Gebäudeeingang nicht an der dem öffentlichen Weg zugewandten Gebäudeseite, so ist die Hausnummer an einer dem öffentlichen Weg zugewandten Gebäudewand anzubringen.
• Ist die Hausnummer bei einer Anbringung am Gebäude vom öffentlichen Weg aus nicht gut erkennbar (z.B. bei rückwärtiger Bebauung), so ist sie in unmittelbarer Nähe des Grundstückszuganges, nicht niedriger als 0,90 m über der Geländeoberfläche, anzubringen.
• Hausnummern müssen aus dauerhaften und witterungsbeständigen Material bestehen und hinsichtlich Form und Farbe gut lesbar sein. Andere Lösungen sind zulässig, wenn das Ziel, das Gebäude mit einer vom öffentlichen Weg aus gut erkennbaren Hausnummer zu kennzeichnen, erreicht wird.

10.3 Erweiterte Anforderung bei Gebäuden mit Aufenthaltsräumen
• Hausnummern müssen beleuchtbar sein, d.h. sie müssen auch während der Dämmerung und bei Nacht vom öffentlichen Weg aus gut lesbar sein (§ 19 Absatz 5 HBauO).

Ich habe jetzt für Hamburg keine Bußgeldvorschrift gefunden, aber der Verweis auf BOS-Dienste impliziert meiner Meinung nach eine Haftung bei ungenügender Beachtung der Vorschriften und dem daraus folgenden Schaden (ianal).
Im Wikipedia-Artikel werden noch andere Beispiele genannt (Groß- und Kleinschreibung etc.). Total spannende Thematik eigentlich, aber auch äußerst wohnort-spezifisch.

Geschrieben

Die Diskussionen zu den Normen/Bußgeldern lenkt etwas vom eigentlichen Thema ab. Eine rechtlich unbedenkliche Hausnummer lässt sich doch leicht am Briefkasten oder andere Stelle anbringen und ans Haus kommt zusätzlich die ausgeschriebene Variante. die Hausnummer mehrfach anzubringen ist ja keine Seltenheit.

Geschrieben
Am 26.6.2021 um 18:58 schrieb Lysann:

von unten nach oben lesend

Ja wie? So? 

image.png.0e8e146a5620efe85b73fd12a4980ae9.png

 

Da würde ich schon als unbeteiligter Passant den Kopf schütteln. Das ist zwar clever, aber als Hausnummer nicht erkenntlich, besonders wenn man auf dem Schlauch steht und vom Auto aus Nummern abliest. Bitte bedenke, daß die Hausnummer nicht Dir dient, sondern anderen, die Dein Haus finden sollen. Ich stimme Microboy zu, am besten auch eine normale Hausnummer anbringen, dann kannst Du Dich mit dieser kreativ austoben.  

 

 

 

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