SchwarzA Geschrieben Dezember 24, 2022 Geschrieben Dezember 24, 2022 Hallo, seit kurzen biete ich Buchsatz für Kunden an. Meine Kundin möchte nun ein Stockmedium in den Buchsatz eingebunden haben. Sie will anschließend nicht mit der Datei weiter arbeiten, also muss ich keine Lizenz übertragen. Ich würde nun die Lizenz kaufen und die kosten an sie übertragen. Macht ihr das auch so? Kauft ihr in einem solchen Fall eine Standartlizenz (bis zu 500.000 Kopien) und weißt dann den Kunden darauf hin was er mit der Lizenz darf, oder eine Erweiterte (über 500.000 Kopien) damit es keine Probleme gibt? Verrechnet ihr dann immer die vollen kosten oder anteilig, da ihr dann mit dem Medium weiter arbeiten könnt. Oder teilt ihr die mit dem Kunden oder schluckt die kosten sogar gesamt. Mein Bauchgefühl sagt, "Erweiterte Lizenz" und Kosten schlucken, Aber die Erweiterten Lizenzen sind ja verhältnismäßig teurer. Meine Zweite Idee wäre, Kosten 50/50 zu machen oder Anteilig bei jedem Kunden der Das Medium in seinem Buchsatz haben will. Liebe Grüße Angie
Diwarnai Geschrieben Dezember 24, 2022 Geschrieben Dezember 24, 2022 Das hängt immer davon ab, was der Kunde möchte und wie hoch die Auflage ist. Wenn er damit weiterarbeiten will, muss er das Stockmaterial eh zusätzlich selbst lizenzieren. Dass man bei Stockmaterial eine Lizenz übertragen könnte, hab ich noch nicht gehört. Kosten werden so weiterberechnet, wie sie entstanden sind. Wird das Stockbild für die Verwendung für den Kunden benötigt, wird es ihm berechnet, unabhängig von einer eventuellen eigenen Weiterverwendung. Die Kosten sind bei Stockmaterial ja in der Regel sehr gering. Die "erweiterte Lizenz" regelt meist nicht nur die Auflagenhöhe, sondern auch die Erlaubnis zum Weiterverkauf des jeweiligen Produkts. Ob das nötig ist oder nicht, hängt immer vom Einzelfall ab. Grundsätzliche Infos dazu: https://www.fotoskaufen.de/fragen-antworten/erweiterte-lizenz-kaufen-vergleich.html
Norbert P Geschrieben Dezember 24, 2022 Geschrieben Dezember 24, 2022 Ich stelle in solchen Fällen eine Lightbox mit den benötigten Bildern zusammen, der Link geht an den Kunden (in meinem Fall: den Verlag) und dieser erwirbt dann die passenden Rechte und stellt mir die Bilder zum Layouten zur Verfügung.
Diwarnai Geschrieben Dezember 24, 2022 Geschrieben Dezember 24, 2022 vor 10 Minuten schrieb Norbert P: dieser erwirbt dann die passenden Rechte und stellt mir die Bilder zum Layouten zur Verfügung Das ist aber nicht grundsätzlich von einer Lizenz gedeckt.
SchwarzA Geschrieben Dezember 25, 2022 Themen-Ersteller Geschrieben Dezember 25, 2022 vor 16 Stunden schrieb Diwarnai: Das hängt immer davon ab, was der Kunde möchte und wie hoch die Auflage ist. Soweit so klar, aber nur weil mir der Kunde sagt, die Auflage wir die 500k nicht überschreiten heißt das ja noch lange nicht, dass das wirklich so ist. Bin ich nicht dann dafür verantwortlich wenn dann mehrere Kopien erstellt wurden da ich ja die bin die die Lizenz erworben hat? Oder müsste ich sowas in einen kleinen Vertrag absichern.
SchwarzA Geschrieben Dezember 25, 2022 Themen-Ersteller Geschrieben Dezember 25, 2022 vor 9 Stunden schrieb Norbert P: Ich stelle in solchen Fällen eine Lightbox mit den benötigten Bildern zusammen, der Link geht an den Kunden (in meinem Fall: den Verlag) und dieser erwirbt dann die passenden Rechte und stellt mir die Bilder zum Layouten zur Verfügung. Das ist eine gute Idee, an so etwas Ähnliches habe ich auch gedacht.
SchwarzA Geschrieben Dezember 25, 2022 Themen-Ersteller Geschrieben Dezember 25, 2022 vor 9 Stunden schrieb Diwarnai: Das ist aber nicht grundsätzlich von einer Lizenz gedeckt. Aber das wäre doch dann nicht "unser" Problem als Layouter oder? In meinem Fall sind die Kunden ja Autoren die ihr Buch vertreiben, in deren Büchern dann das Stockmedium auftaucht. Dann haftet doch auch besagter Autor wenn er keine Lizenz für das Stockmedium hat, bzw. man kann erklären dass der Autor das zu verwendende Medium übermittelt hat.
Phoibos Geschrieben Dezember 25, 2022 Geschrieben Dezember 25, 2022 vor 2 Minuten schrieb SchwarzA: Bin ich nicht dann dafür verantwortlich Du bist auf jeden Fall dafür verantwortlich, was mit den Daten passiert, die Du lizensiert hast. In einem Vertrag sowas abzusichern, entspräche einer Unterlizenz, die meist nicht erlaubt ist. Einige Häuser bieten die Möglichkeit "Ich Designer erwerbe Lizenz für Kunden, arbeite aber damit seinen Auftrag ab und übergebe schlussendlich alles an den Kunden"-Lizenz. ianal
Phoibos Geschrieben Dezember 25, 2022 Geschrieben Dezember 25, 2022 vor 2 Minuten schrieb SchwarzA: das wäre doch dann nicht "unser" Problem als Layouter Ich würde schon erwarten, dass "mein" Layouter in einem rechtlich gesicherten Umfeld arbeitet und auch eine rechtlich einwandfreie Arbeit abliefert. Welche Lizenz Du bei welchem Lizenzgeber benötigst, kannst Du übrigens in deren AGB/EULA erfahren 😉 Oder den Lizenzgeber fragen (meist ist das bereits in der FAQ geklärt).
SchwarzA Geschrieben Dezember 25, 2022 Themen-Ersteller Geschrieben Dezember 25, 2022 vor 11 Minuten schrieb Phoibos: Ich würde schon erwarten, dass "mein" Layouter in einem rechtlich gesicherten Umfeld arbeitet und auch eine rechtlich einwandfreie Arbeit abliefert. Welche Lizenz Du bei welchem Lizenzgeber benötigst, kannst Du übrigens in deren AGB/EULA erfahren 😉 Oder den Lizenzgeber fragen (meist ist das bereits in der FAQ geklärt). Aber wenn doch der Kunde selbst zu Adobe Stock geht zum Beispiel, sich ein Bild lizenziert, bin ich doch nicht mehr dafür haftbar wenn er die Lizenzbedingungen misachtet. Das meine ich damit. Oder er mir irgendein Bild schickt und behauptet er hätte eine Lizenz. Bei allen anderen gebe ich dir natürlich recht, wenn ich das Bild "besorge" muss sich der Kunde darauf verlassen können, das alles einwandfrei ist. Deswegen überlege ich ja wie ich das am Besten löse. Ich will für den Kunden und mich die beste Lösung finden.
Diwarnai Geschrieben Dezember 25, 2022 Geschrieben Dezember 25, 2022 (bearbeitet) vor 23 Minuten schrieb SchwarzA: Aber wenn doch der Kunde selbst zu Adobe Stock geht zum Beispiel, sich ein Bild lizenziert, bin ich doch nicht mehr dafür haftbar wenn er die Lizenzbedingungen misachtet. Das ist richtig, aber auch nur in diesem Fall. Wenn dagegen du für den Kunden ein Bild lizensierst, er später die Lizenzbedingungen missachtet und du keinen belastbaren Nachweis hast, dass du ihm nicht nur die Bedingungen haarklein mitgeteilt, sondern ihn auch noch ausdrücklich auf Zeit- oder Mengenbeschränkungen aufmerksam gemacht hast, sieht es (leider aus eigener Erfahrung) schon wieder schlecht aus. Dann hat die Bildagentur einen Anspruch gegen den Kunden und der Kunde einen Anspruch gegen dich. Die "beste" Lösung gibt es leider nicht. "Ziemlich gut" ist es, wenn du die Finger von Getty Images lässt, das ist der größte und allerübelste Laden, und mit "lizenzfreien" wie beispielsweise Shutterstock arbeitest. Und gut darauf schaust, dass keine Bilder in der Werbung verwendet werden, die nur redaktionell freigegeben sind, das wird noch mal teurer. bearbeitet Dezember 25, 2022 von Diwarnai
Phoibos Geschrieben Dezember 25, 2022 Geschrieben Dezember 25, 2022 vor 22 Minuten schrieb SchwarzA: behauptet er hätte eine Lizenz Wenn Du das schriftlich hast, dann nicht.
R::bert Geschrieben Dezember 25, 2022 Geschrieben Dezember 25, 2022 vor 23 Minuten schrieb Diwarnai: "Ziemlich gut" ist es, wenn du die Finger von Getty Images lässt, … und mit"lizenzfreien" wie beispielsweise Shutterstock arbeitest.
SchwarzA Geschrieben Dezember 25, 2022 Themen-Ersteller Geschrieben Dezember 25, 2022 vor 27 Minuten schrieb Diwarnai: Das ist richtig, aber auch nur in diesem Fall. Wenn dagegen du für den Kunden ein Bild lizensierst, er später die Lizenzbedingungen missachtet und du keinen belastbaren Nachweis hast, dass du ihm nicht nur die Bedingungen haarklein mitgeteilt, sondern ihn auch noch ausdrücklich auf Zeit- oder Mengenbeschränkungen aufmerksam gemacht hast, sieht es (leider aus eigener Erfahrung) schon wieder schlecht aus. Dann hat die Bildagentur einen Anspruch gegen den Kunden und der Kunde einen Anspruch gegen dich. Die "beste" Lösung gibt es leider nicht. "Ziemlich gut" ist es, wenn du die Finger von Getty Images lässt, das ist der größte und allerübelste Laden, und mit "lizenzfreien" wie beispielsweise Shutterstock arbeitest. Und gut darauf schaust, dass keine Bilder in der Werbung verwendet werden, die nur redaktionell freigegeben sind, das wird noch mal teurer. Ja aus dem Grund hätte ich auf die erweiterte Lizenz zurückgegriffen, bei der schon mal um einiges mehr erlaubt ist. Oder eben die Variante, dass ich Kunden die Bilder selbst besorgen lasse und das zumindest schriftlich per Mail mitteile oder in der Auftragsbestätigung etc. pp. Ich habe ohnehin das Gefühl, dass wenn man etwas gewerblich tut immer mit dem kleinen Zeh in Schwierigkeiten steckt und man mit der "Ziemlich Gut" Lösung arbeiten muss und hoffen, dass einem keiner einen Strick daraus dreht. Ja Shutterstock und Adobe Stock sind meine "Got to" Plattformen.
Norbert P Geschrieben Dezember 25, 2022 Geschrieben Dezember 25, 2022 vor 11 Stunden schrieb Diwarnai: Das ist aber nicht grundsätzlich von einer Lizenz gedeckt. Darum wähle ich auch nur Bilder aus Quellen aus, die mir der Verlag nennt (z. B. Adobe Stock). Das ist dann manchmal leider nur »second best«, aber dafür auf der sicher(er)en Seite. Die Verhältnisse waren früher™ sicher einfacher, als man sich die Dias noch vom Fotografen oder der Agentur direkt kommen ließ, sie ausgewählt und vermaßt hat und dann in die Repro gab. Aber damals war nicht nur mehr Lametta, sondern auch mehr Budget. 1
Phoibos Geschrieben Dezember 25, 2022 Geschrieben Dezember 25, 2022 vor 3 Stunden schrieb Norbert P: früher™ Je nach Thema rate ich meinem Umfeld zum Selbermachen oder Nutzung gemeinfreier Elemente.
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