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Fragen zum Runden von Beträgen …

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Deinem Wikipedia-Link ist ein Verweis auf ein Gesetz, dass die erste wegfallende Stelle als maßgeblich bezeichnet. Das würde ich cih als maßgebende Referenz betrachten.

Bei Währungsumrechnungen legen die Finanzbehörden meiner Meinung nach die Regeln fest. Landeswährung in Euro war durch sechs Stellen definiert: https://www.eu-info.de/euro-waehrungsunion/5007/5221/5103/

Geschrieben

Es geht nicht um Währungsumrechnungen, sondern um die Angabe von Kompost-Preisen:

4,90 € / 100 kg ergeben bei einer Dichte von 500 kg/m³ einen Preis von 0,02 oder eben 0,03 € / l. Was davon wäre korrekt?

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Diwarnai:

Was davon wäre korrekt?

Der Usus ist, dass die dritte Stelle ausschlaggebend ist. Wobei mir die Möglichkeit, dass es vielleicht weitere Rundungen bei der Masse geben kann, Kopfschmerzen bereitet.
Wenn Du es ganz offiziell wissen willst, musst du in die DIN 1333 schauen.

Geschrieben

Ungeachtet der Frage: Am Ende muss irgendwo definiert sein, nach welcher Einheit tatsächlich verrechnet wird.

 

4,90€/100kg ist ja eindeutig definiert – wenn gewogen und nach kg abgerechnet wird, ist alles klar (natürlich schwankende Materialqualitäten mal außen vor).

Wenn der Preis mit 4,90€/100kg deklariert ist, aber dann ein Volumenbehälter gefüllt und dieser verrechnet wird, muss der entweder auch wieder gewogen werden (€/kg), oder man wird Streitfälle erzeugen wenn man dann nach €/l abrechnet ("das gefüllte Material war leichter als angegeben", "da passt noch mehr rein wenn man drückt", "ihr habt falsch gerundet", ...). Die Umrechnung kann also immer nur eine weitere Hilfestellung zur Einschätzung sein, und dann kann man mit * eben das erklären.

 

Was zur Vermeidung von großen  sich aufaddierenden Rundungsfehlern helfen kann ist auch, nicht nach €/l umzurechnen, sondern z.B. nach €/m3.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Sebastian Nagel:

4,90€/100kg ist ja eindeutig definiert – wenn gewogen und nach kg abgerechnet wird, ist alles klar

So wird das gemacht. Der Kompost ab 200 kg wird verwogen und zum Kilopreis abgerechnet. Der Preis pro Liter ist nur zum Vergleich angegeben. Unter 200 kg wird – weil die Waage erst ab 200 kg geeicht ist – Sackware verkauft, die aber eigens ausgezeichnet ist.

Der Vorschlag €/m³ kommt von uns seit Jahren, der Kunde möchte aber die Preise mit der Sackware vergleichbar angeben.

Geschrieben

Aber wenn es eh nur ein Vergleichspreis ist (und niemand einen Liter Kompost abrechnet), darf ja auch die dritte Nachkommastelle angegeben werden.

Oder hochgestellt, wie beim Benzin: 0,02^5 €/l.

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