James Joyce Geschrieben 5. Oktober Geschrieben 5. Oktober Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat getagt und dieses Thema sicher nächtelang diskutiert. Schlussendlich hat man sich dem allgemeinen Bildungsdefizit gebeugt, Widerstand zwecklos. »Moni’s Hundesalon«, »Pepi’s Bierstüberl«, »Ali’s Kebap-Palace«: Alles ab 2025 offiziell richtig respektive nicht mehr falsch. Bevor ich mich anhöre, wie mein eigener Opa: Ich bin mir durchaus bewußt, dass sich Sprache schon immer verändert hat. Ich befinde mich mit meinem Kommentar aber in bester Gesellschaft und verweise daher auf den Brandbrief bzw. die erste Strophe aus »Elegie auf den Tod eines Lautes« von Karl Kraus: Weht Morgenathem an die Frühjahrsblüthe, so siehst du Thau. Daß Gott der Sprache dieses h behüte! Der Reif ist rauh. ——— Quelle: Deppenapostroph wird amtlich: Erbarmen für "Schurli's Bierstüberl"
Diwarnai Geschrieben 5. Oktober Geschrieben 5. Oktober (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb James Joyce: »Moni’s Hundesalon«, »Pepi’s Bierstüberl«, »Ali’s Kebap-Palace«: Alles ab 2025 offiziell richtig respektive nicht mehr falsch. Das war schon vorher nicht falsch, der Apostroph bei Eigennamen war als Ausnahme zulässig. Nachtrag: Ich seh grad, deine Quelle ist österreichisch – wie es dort war oder ist, weiß ich nicht. Meine Aussage galt für Deutschland. bearbeitet 5. Oktober von Diwarnai
Dieter Stockert Geschrieben 5. Oktober Geschrieben 5. Oktober vor 18 Stunden schrieb James Joyce: Ich bin mir durchaus bewußt, dass sich Sprache schon immer verändert hat. Mal kurz aufs Geratewohl einen Band von Christoph Martin Wieland aufgeschlagen und was sehe ich gleich im ersten Gesang vom Neuen Amadis von 1771: »Und ohne Guido’s Kunst entzückt Philomela die Flur.«
Marion Kümmel Geschrieben 6. Oktober Geschrieben 6. Oktober vor 17 Stunden schrieb James Joyce: »Moni’s Hundesalon«, »Pepi’s Bierstüberl«, »Ali’s Kebap-Palace«: Alles ab 2025 offiziell richtig respektive nicht mehr falsch. Dass es diese Apostrophe im Schreibgebrauch stets gab, ist nicht zu leugnen. Die Ausnahmeregel gibt es daher nicht erst seit 2024. Im Gegenteil, sie wurde im Amtlichen Regelwerk 2024 sogar eingeschränkt: Zitat »Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch: Calo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie« (Amtliche Regelung 2006, § 97 E) Jetzt heißt die Regel: Zitat »Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen ist möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist: Eva’s Blumenladen oder Evas Blumenladen, Peter’s Taverne oder Peters Taverne, aber Evas Mutter, Peters Brille« (Amtliches Regelwerk 2024, § 80 E1) Der Apostroph vor dem Suffix -sch steht jetzt unter § 80(2). 1
Diwarnai Geschrieben 6. Oktober Geschrieben 6. Oktober Und »Carlos’ Taverne« muss weiterhin mit Apostroph geschrieben werden, nach dem s, wenn der Wirt denn Carlos und nicht Carlo heißt. Gilt für Namen, die auf s, ss, ß, tz, z oder x enden.
Ralf Herrmann Geschrieben 6. Oktober Geschrieben 6. Oktober Also alles nur ein Missverständnis? Die Quelle scheint ja eine Aussendung des Österreichischen Bundesverlages Schulbuch zu sein, wo steht: Zitat Der Genitiv-Apostroph ist weiterhin nicht vorgesehen, allerdings gibt es nun eine Ausnahme: In Eigennamen von Lokalen und Institutionen ist er nun obligatorisch, z.B. „Rudi’s Würstelstand“. Der Standard-Artikel hat aber mittlerweile die Ergänzung: Zitat Entgegen der Aussendung des ÖBS wird der Apostroph In Eigennamen vor Lokalen oder Institutionen nicht obligatorisch. Der Fehler wurde am Samstag korrigiert. Übrigens, im ganzen Standard-Artikel kein einziges echtes Apostroph. Fast nur Schreibmaschinen-Apostroph und -Anführungszeichen und dann ein verirrtes, schließendes Anführungszeichen (‘) als Apostroph. 2
James Joyce Geschrieben 6. Oktober Themen-Ersteller Geschrieben 6. Oktober vor 19 Stunden schrieb Diwarnai: Nachtrag: Ich seh grad, deine Quelle ist österreichisch – wie es dort war oder ist, weiß ich nicht. Meine Aussage galt für Deutschland. Dass dies in Deutschland auch schon vorher nicht falsch war, muss wohl an mir vorbeigegangen sein …
James Joyce Geschrieben 6. Oktober Themen-Ersteller Geschrieben 6. Oktober vor 3 Stunden schrieb Marion Kümmel: Dass es diese Apostrophe im Schreibgebrauch stets gab, ist nicht zu leugnen. Die Ausnahmeregel gibt es daher nicht erst seit 2024. Im Gegenteil, sie wurde im Amtlichen Regelwerk 2024 sogar eingeschränkt: Jetzt heißt die Regel: Der Apostroph vor dem Suffix -sch steht jetzt unter § 80(2). Danke, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
James Joyce Geschrieben 6. Oktober Themen-Ersteller Geschrieben 6. Oktober vor 14 Stunden schrieb Dieter Stockert: gleich im ersten Gesang vom Neuen Amadis von 1771: Es ist vielleicht nicht ganz zielführend, einen Text aus dem 18. Jh. zu zitieren. Kraus' Elegie ist auch von ca. 1915 …
James Joyce Geschrieben 6. Oktober Themen-Ersteller Geschrieben 6. Oktober (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Ralf Herrmann: Also alles nur ein Missverständnis? Scheint irgendwie so … vor 1 Stunde schrieb Ralf Herrmann: Entgegen der Aussendung des ÖBS wird der Apostroph In Eigennamen vor Lokalen oder Institutionen nicht obligatorisch. Der Fehler wurde am Samstag korrigiert. »Nicht obligatorisch« wäre jedenfalls eine klassisch österreichische Nicht-Fisch-nicht-Fleisch-Regelung. PS: Wobei die deutsche Formulierung »ist möglich« im Grunde dasselbe bedeutet … bearbeitet 6. Oktober von James Joyce
James Joyce Geschrieben 6. Oktober Themen-Ersteller Geschrieben 6. Oktober vor 19 Stunden schrieb Diwarnai: Nachtrag: Ich seh grad, deine Quelle ist österreichisch – wie es dort war oder ist, weiß ich nicht. Meine Aussage galt für Deutschland. Nachtrag: Der Rat für deutsche Rechtschreibung »wurde von Deutschland, Österreich, der Schweiz, Südtirol, Liechtenstein und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens mit dieser Aufgabe betraut.«
Diwarnai Geschrieben 6. Oktober Geschrieben 6. Oktober Das heißt aber nicht, dass die Regelungen für alle diese Länder identisch sein muss. Im Englischen gibt es übrigens auch einen Unterschied zwischen Nicolas Cage und Nicola’s Cage. Der Apostroph hilft durchaus.
Dieter Stockert Geschrieben 6. Oktober Geschrieben 6. Oktober vor 58 Minuten schrieb James Joyce: Es ist vielleicht nicht ganz zielführend, einen Text aus dem 18. Jh. zu zitieren. Kraus' Elegie ist auch von ca. 1915 … Und Zettel’s Traum von Arno Schmidt von 1970. Nichts für ungut, aber das Wieland-Zitat sollte nicht mehr sein als ein kleiner Nebenbei-Kommentar zu der Aussage, dass sich Sprache schon immer verändert hat.
James Joyce Geschrieben 6. Oktober Themen-Ersteller Geschrieben 6. Oktober (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Dieter Stockert: Nichts für ungut, aber das Wieland-Zitat sollte nicht mehr sein als ein kleiner Nebenbei-Kommentar zu der Aussage, dass sich Sprache schon immer verändert hat. Bliebe noch die Frage, ob das früher falsch oder richtig war … ; ) Ebenfalls nichts für ungut. bearbeitet 6. Oktober von James Joyce
Marion Kümmel Geschrieben 6. Oktober Geschrieben 6. Oktober Der Gebrauch des Apostrophs war schon damals ein Streitpunkt. Johann Christoph Adelung (1732–1813) jedenfalls, Zeitgenosse Wielands und wichtigster Grammatiker seiner Zeit, stimmt ihm zu. Adelung, Johann Christoph: Umständliches Lehrgebäude der deutschen Sprache zur Erläuterung der deutschen Sprachlehre für Schulen. Leipzig 1774, Seite 798 7
Hans Schumacher Geschrieben 9. Oktober Geschrieben 9. Oktober Nun auch mit internationalem Echo: Germans decry influence of English as ‘idiot’s apostrophe’ gets official approval https://www.theguardian.com/world/2024/oct/07/germany-influence-of-english-idiots-apostrophe? 1
Kathrinvdm Geschrieben 9. Oktober Geschrieben 9. Oktober Bei Übermedien gibt es einen aktuellen Artikel von Stefan Niggemeier (hinter der Bezahlschranke) zu diesem Thema und der mangelnden Sorgfaltspflicht deutscher Redaktionen beim Weitertragen dieser fehlerhaften österreichischen Pressemeldung. Bei uns in Deutschland ist die Apostroph-Schreibweise in Unternehmensnamen (Willi’s Würstchenbude) schon seit Jahren erlaubt, bei allen anderen Genitivanwendungen bleibt der Apostroph zur Abtrennung des Genitiv-s jedoch falsch. Und verpflichtend ist er in Firmennamen auch nicht. 2
pürsti Geschrieben 9. Oktober Geschrieben 9. Oktober Ist schon 20 Jahre zurück und hatte Entwurf für Schaschlickstand zu gestalten. Als Vorgabe: Rosa Luso's Schaschlik Habe in gscheidhaflerischer Gestaltermanier natürlich gleich mit „Deppenapostroph" punkten wollen. Sie bestand auf der Schreibweise. Im Drang meine Unfehlbarkeit mir bestätigen zu lassen habe ich den Germanistiklehrstuhl an der Uni Salzburg angeschrieben um mir argumentative Hilfe zu holen. Bekam zur Antwort dass „Luso's" hier schon legitim wär. Es der Eindeutigkeit halber sogar zu präferieren wär weil auf erstem Blick ersichtlich, dass die Dame eben „Luso" heißt und nicht „Lusos". Weiß nicht wie die „Regeln" damals waren, aber Argumentation hat mich mich schon überzeugt. Tja, bischen vorlaut gewesen mit dem „Deppen". Eher selber Depp. 3
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