Das Satztechnische Lexikon (1925) definiert licht als »alle zart, fein gezeichneten Schriften«, die sich damit insbesondere von den »kräftig, fett, schwarz gezeichneten Schriften unterscheiden«. Außerdem wird betont: »Konturschriften sind hier nicht einzureihen.«
Ungeachtet dieser Definition benutzten die Schrifthersteller im deutschsprachigen Raum die Bezeichnung »licht« insbesondere für solche Konturschriften, die heute, im Zuge der Globalisierung meist mit dem Zusatz »outline« bezeichnet werden. Wesentliches Merkmal ist aber, dass das Schriftbild nicht vollständig flächig gefüllt ist. Jede Art von innenliegender Linie rechtfertigt also die Bezeichnung licht.
Handbuch der Schriftarten, Seemann, 1926